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Durch die Corona-Krise sinkt die Nachfrage nach Taxis stark, was zu Einnahmeausfällen führt. Das Kabinett hat kürzlich ein umfangreiches Unterstützungspaket und eine Reihe befristeter Maßnahmen für Unternehmer angekündigt, beispielsweise ein Programm für Selbstständige mit flexibleren Möglichkeiten zur Beantragung von Sozialhilfe. 

Heute gab Ministerin Cora van Nieuwenhuizen in einem Brief an das Repräsentantenhaus bekannt, dass sie zusammen mit Royal Dutch Transport (KNV) wird geprüft, welche Teile des Maßnahmenpakets auch für Unternehmer im Taxisektor genutzt werden können.

Da die Verfügbarkeit von Transportmitteln in dieser Zeit von entscheidender Bedeutung sein kann, erfüllen Pflege- und Taxitransporte derzeit eine wichtige Funktion. Wie bei den öffentlichen Verkehrsmitteln gilt auch hier, dass ein Taxi nur dann genutzt wird, wenn es keine andere Möglichkeit gibt. Die Gesundheit des Fahrers und des Reisenden steht an erster Stelle. 

Daher ist es wichtig, dass sowohl Reisende als auch Taxibetreiber die Ratschläge des RIVM zu Hygiene und persönlichem Abstand befolgen. Nach diesen Grundprinzipien darf ein Taxi nur dann einen Fahrgast befördern, wenn zwischen Fahrer und Fahrgast ein Abstand von mindestens 1,5 Metern besteht oder eine geschlossene Trennwand zwischen Fahrer und Fahrgast vorhanden ist. Darüber hinaus empfiehlt es sich, jeweils maximal einen Passagier zu befördern, es sei denn, es handelt sich um Personen aus demselben Haushalt.

Protokoll mit sehr spezifischen Richtlinien

In Absprache mit Royal Dutch Transport, RIVM und Zorgverzekeraars Nederland wurden zwei zusätzliche Protokolle für einen verantwortungsvollen Taxi- und Gesundheitstransport erstellt. Ein Protokoll, das für reguläre Taxi- und Gesundheitstransporte verwendet werden kann, aber auch ein Protokoll mit sehr spezifischen Richtlinien, die für den Transport von Personen mit (Verdacht auf) COVID-19-Virus gelten. 

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Taxi Zeichen auf dem Dach des Autos