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Die neuen europäischen Drohnenregeln treten nicht am 1. Juli 2020, sondern am 31. Dezember 2020 in Kraft. Dies hat die Europäische Kommission beschlossen. Aufgrund des Ausbruchs von COVID-19 konnten notwendige internationale Treffen zur Harmonisierung und Umsetzung der Regeln in den letzten Monaten nicht stattfinden. Durch die Verschiebung haben die Mitgliedsstaaten nun bis Ende dieses Jahres Zeit, die Einführung der neuen Regeln ordnungsgemäß abzustimmen.

Geschäftsdrohnenpiloten können nach Einführung der neuen Regelungen am 31. Dezember auf Grundlage einer aktuellen ROC-light Exemption oder ROC noch ein weiteres Jahr weiterarbeiten erlauben. Allerdings sind sie mit Inkrafttreten der europäischen Regelungen am 31. Dezember 2020 verpflichtet, sich in das neue europäische Drohnenregister eintragen zu lassen.

Mit der Einführung neuer Vorschriften werden die Drohnenregeln in der EU harmonisiert. In den Niederlanden bedeutet dies unter anderem, dass Drohnenpiloten eine Prüfung ihrer Kenntnisse über Flugregeln und Sicherheit absolvieren müssen. Auch Drohnenbetreiber müssen sich registrieren und bald können lokale Zonen eingerichtet werden, in denen von allgemeinen Regeln abgewichen werden kann, um beispielsweise das Testen und Experimentieren mit Drohnen zu erleichtern.

Als Privatperson dürfen Sie eine Drohne fliegen, wenn Sie sich an die Regeln halten. Beispielsweise müssen Sie Ihre Drohne immer sehen können. Auch das Überfliegen angrenzender Gebäude ist nicht gestattet. Aus Sicherheitsgründen ist dies möglich Fliegen Sie mit Ihrer Drohne nicht überall hin. Beispielsweise ist es Ihnen nicht gestattet, in der Nähe eines Flughafens zu fliegen. Außerdem dürfen Sie nicht höher als 120 Meter über dem Boden oder Wasser fliegen. Die Karte zeigt, welche Gebiete für Drohnen verboten sind.

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Drohne
Es gelten die Trockenregeln