Trotz Beharrlichkeit bleiben 37 Prozent der Geldbußen unbezahlt. Aber die südlichen Nachbarn versuchen immer noch, dieses Geld zurückzugewinnen. In den letzten zwei Jahren wurden 48 Millionen sofortige Sammlungen und gütliche Siedlungen von ausländischen Verkehrssündern erhalten. In der Praxis hätte dieser Betrag 29 Millionen Euro mehr betragen können, da dies der Betrag ist, der trotz Beharrlichkeit nicht gezahlt wurde. 37 Prozent oder mehr als jeder dritte ausländische Straftäter zahlt am Ende seine Geldstrafe nicht.
Ein Verkehrsdelikt im Ausland kann in den Niederlanden vom CJIB erhoben werden. Umgekehrt können niederländische Geldbußen auch im Ausland erhoben werden. Die EU-Mitgliedstaaten können die Erhebung einer Geldbuße gegenseitig in die Niederlande überweisen. Voraussetzung ist, dass diese Option in die nationalen Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten aufgenommen wird.
Private Inkassobüros werden von einer Reihe von Ländern beauftragt, die Geldbuße einzuziehen. Dies ist nicht verboten, aber diese Inkassobüros können die Zahlung nicht durchsetzen, selbst wenn sie drohen, ein Gerichtsverfahren einzuleiten. Nur der CJIB kann Sie zur Zahlung der europäischen Geldbuße verpflichten.
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