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Durch die kleinen Räder, den hohen Schwerpunkt und den fehlenden Helm besteht ein erhöhtes Risiko schwerer Verletzungen.

Der Elektroroller ist in den Städten nicht mehr wegzudenken. Bequemer als auf den Beinen zu gehen, bei jungen Leuten angesagt. Aber auch: Je mehr E-Scooter, desto mehr Unfälle. Der VAB schrijft dass die Politik deshalb eine Reihe neuer Maßnahmen entwickelt hat. Beispielsweise muss der Fahrer mindestens 16 Jahre alt sein und der e-Step darf nicht mehr auf dem Gehweg fahren.

Der Elektroroller ist gekommen, um zu bleiben, darüber besteht mittlerweile ein breiter Konsens. Besonders wichtig kann es für die „letzte Meile“ sein: vom peripheren Parkplatz ins Zentrum zu fahren, vom Bahnhof zum Arbeitsplatz zu pendeln oder einfach von zu Hause zur Schule zu eilen. Junge Leute finden den Elektroroller cool, ein älteres Publikum findet ihn besonders praktisch. Einfacher im Auto oder in der Bahn mitzunehmen als ein Elektrofahrrad und viel schneller als zu Fuß unterwegs.

Nicht mehr auf dem Bürgersteig

Darüber hinaus hat der e-step noch weitere Vorteile: In der Praxis ist für die gängigsten Modelle keine Zusatzversicherung erforderlich, die klassische Familienversicherung deckt den Nutzer ab, wenn der Roller auf 25 Kilometer pro Stunde begrenzt ist. Dies gilt auch für Teilschritte. Die verschiedenen Mobilitätsminister unseres Landes haben gerade eine Einigung erzielt, die die Nutzung des Elektrorollers klärt. Zum Beispiel müssen Sie mindestens 16 Jahre alt sein, um einen E-Step zu fahren. Es gibt eine Ausnahme: Kinder dürfen auf dem Deich und in Spielstraßen mit einem Elektroroller fahren, weil diese Umgebungen sicherer sind.

Außerdem darf der Elektroroller den Fußweg nicht mehr befahren. Die Regel, dass der E-Step die Geschwindigkeit der Passanten halten muss, erwies sich in der Praxis als nicht eingehalten. Und damit zieht der Elektroroller endgültig auf den Radweg. Oder direkt an der Straße, wenn kein Radweg vorhanden ist. Auf öffentlichen Straßen muss der E-Scooter eine Beleuchtung haben: vorne ein weißes oder gelbes Licht, hinten ein rotes Licht. Ein Helm ist nicht erforderlich. Wer auf den Bürgersteig tritt, riskiert ein Bußgeld von 58 Euro. Es ist auch nicht erlaubt, zu zweit (oder mehr) auf einem E-Step zu fahren.

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