Drucken Freundlich, PDF & Email
Pitane-Bild

Diesmal fahren sie alle zusammen nach Den Haag.

FNV ruft alle Mitarbeiter aller Transport- und Taxiunternehmen im Gesundheitswesen auf, am 15. Dezember zu streiken. Auch Arbeitnehmer, die von einem Zeitarbeitsunternehmen beschäftigt werden. HAP-Fahrer werden aufgrund der hohen Komplexität ihrer Arbeit nicht zum Streik aufgerufen und nur außerhalb ihres Dienstes zur Teilnahme an den Aktionen aufgefordert. 

Zuvor hatte Royal Dutch Transport (KNV) die Mitglieder in einer E-Mail darüber informiert, dass sie hofft, dass die Gewerkschaft FNV zur Vernunft kommt und beschließt, keine Maßnahmen mehr zu ergreifen, nachdem ein Tarifvertrag auf dem Tisch liegt. Diese Vereinbarung wurde bisher nur von den Mitgliedern der Gewerkschaft CNV akzeptiert. Der Arbeitgeberverband hofft daher, dass der FNV beschließt, den Wahlkampf einzustellen. 

Kernstück des Tarifvertrags, den KNV Zorgtransport en Taxi und CNV Vakmensen am 29. November abgeschlossen haben, ist eine Lohnerhöhung von 8 % mit Wirkung zum 1. Januar 2023 und um weitere 4 % mit Wirkung zum 1. Januar 2024. Die Lohnfortzahlung im Falle von Krankheit und die Pausenregelung werden sich ebenfalls zugunsten der Mitarbeiter ändern. FNV konnte den vom Arbeitgeberverband angebotenen Zusagen nicht zustimmen und beschloss, weiter zu streiken.

keine Einigung

Die Gewerkschaft FNV hat zuvor landesweit alle Mitarbeiter von Bios Groep, Citax, Connexxion, Dorenbos, Haars Groep, Munckhof, Noot, RMC, TCR, de Vlieger, Witteveen und Willemsen de Koning aufgerufen, sich an einem 30-Stunden-Streik zu beteiligen. Nach monatelangen Verhandlungen, einer Petition mit 24 Unterschriften von Fahrern und einem 2.500-Stunden-Streik am Freitag, den 24. November, verstehen die Arbeitgeber laut den Mitgliedern der Gewerkschaft FNV immer noch nicht, wie die Arbeitnehmer unter Wasser stehen. 

Lesen Sie auch  Oberster Gerichtshof: TUI muss sich im Streit um Tarifverträge der FNV beugen

Deshalb machten sie bei mehr Unternehmen und an mehr Orten weiter als beim letzten Mal. Sie unterhalten ein Kraftwerk in Nordholland, Südholland und Nordbrabant Aktionstreffen und rufen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in diesen Bundesländern leben oder arbeiten, dazu auf, an einem zentralen Ort zusammenzukommen.

Während eines Streiks gelten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber bestimmte Regeln. Beispielsweise darf keine Gewalt angewendet werden und Drohungen sind nicht erlaubt. Auch die Arbeit von Streikenden darf nicht von nicht streikenden Kollegen oder Leiharbeitern übernommen werden. 

(Text geht unter dem Foto weiter)
Nationaler Streik Taxi und Krankentransport

Arbeitgeber der Pflege- und Taxitransportbranche (zusammengeschlossen im KNV Pflegetransport und Taxi) haben zuvor einen letzten Versuch unternommen, zu einem neuen Tarifvertrag zu kommen. Die Arbeitgeber legten ein verbessertes Schlussangebot für einen Tarifvertrag vor. Das endgültige Angebot hat eine Laufzeit von achtzehn Monaten. Der Tarifvertrag muss zum 1. Januar 2023 in Kraft treten und gilt bis zum 30. Juni 2024. Die Arbeitgeber haben erneut eine Lohnerhöhung von 8 % zum 1. Januar 2023 und weitere 4 % zum 1. Januar 2024 angeboten. Außerdem verglichen zum früheren Schlussangebot Änderungen hinsichtlich Pausen und Fortzahlung im Krankheitsfall.

Die Arbeitgeber wollen die derzeitige Pausenregelung dahingehend ändern, dass unbezahlte Pausen nur einbehalten werden dürfen, wenn sie tatsächlich genommen wurden. Nach der derzeitigen Regelung dürfen maximal 12,5 % der Arbeitszeit pauschal einbehalten werden. Im neuen Vorschlag der Arbeitgeber werden im Krankheitsfall für die ersten acht Wochen ebenfalls 80 % des Gehalts und dann bis einschließlich des zweiten Krankheitsjahres 90 % des Gehalts gezahlt. Mit der ersten Krankmeldung entfällt auch der Wartetag.

Lesen Sie auch  Verkehr: Taxis werden teurer, während der Sektor unter Druck steht

Auch die Arbeitgeber geben den Wunsch auf, zum alten bezahlten Zeitsystem zurückzukehren. Die Arbeitgeber schlagen jedoch vor, das derzeitige System zu ändern, um es in der Praxis anwendbarer zu machen. Im Vorschlag des Arbeitgebers kann die Schichtdauer nun pro Tag variieren, was der Transportnachfrage besser entspricht. Gleichzeitig ermöglicht der Vorschlag Autofahrern, Privates und Berufliches besser miteinander zu verbinden. Die Arbeitgeber schlagen außerdem vor, den Pendlerabzug nicht anzuwenden, wenn der Fahrer eine Ladestation nutzen muss, die weit von der eigenen Wohnung entfernt ist.

Schließlich schlagen die Arbeitgeber aufgrund der zu großen technischen Herausforderungen vor, die vorgeschlagene Online-Registrierung von Dienstleistungen zu streichen. Selbstverständlich bleibt die Zeiterfassung obligatorisch, ebenso wie die obligatorische Bereitstellung von Kontrollmöglichkeiten für den Sozialfonds für Mobilität.

Zum Thema passende Artikel:
Taxipapier