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Kein Anspruch auf Entschädigung, auch nicht im Falle einer Flugannullierung.

Die Gefahr eines Großstreiks bei der französischen Flugsicherung ist vorüber. Ein abschließendes Treffen zwischen SNCTA, der größten Fluglotsengewerkschaft, und DGAC, der französischen Zivilluftfahrtbehörde, führte zu einer Einigung über Lohnerhöhungen und andere wichtige Beschäftigungsbedingungen. Diese Vereinbarung kam gerade rechtzeitig, um die geplanten Aktionen, die am Donnerstag stattfinden sollten, abzusagen.

Der Streik soll enorme Auswirkungen auf den Flugverkehr gehabt haben, insbesondere auf den beiden größten Pariser Flughäfen Charles de Gaulle und Orly. Es wurde damit gerechnet, dass die meisten Flüge gestrichen würden, nicht nur die von und nach Frankreich, sondern auch Flüge, die nur französisches Staatsgebiet ohne Landung überfliegen würden.

Der Zeitpunkt des Streiks fiel mit einer der verkehrsreichsten Zeiten des Jahres zusammen, was unweigerlich zu größeren Störungen geführt hätte. Für Passagiere und Fluggesellschaften würde es zu erheblichen Unannehmlichkeiten kommen. Deshalb hatte die DGAC den Fluggesellschaften bereits als vorbereitende Maßnahme geraten, einen Großteil der Flüge für Donnerstag zu streichen.

Trotz der Absage des Streiks sind die Folgen weiterhin spürbar. Viele Flüge seien auf Anraten der DGAC bereits annulliert worden, und diese Annullierungen würden nicht zu einer Entschädigung für die betroffenen Passagiere führen, so Jerrymie Marcus, Spezialist für Marketing und Kommunikation. Entsprechend EU-Anspruch Die Annullierungen können als Folge außergewöhnlicher Umstände angesehen werden, die eine direkte Folge von Handlungen Dritter sind, nämlich dem geplanten Streik der Flugsicherung.

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Passagiere, denen die vorbereitenden Maßnahmen dennoch Unannehmlichkeiten bereiten, sind weiterhin auf die Flexibilität und den Kundenservice ihrer jeweiligen Fluggesellschaft angewiesen.

Die Fluggesellschaften bieten betroffenen Passagieren die Möglichkeit, ihr Ticket vollständig erstatten oder auf einen anderen Flug umbuchen zu lassen. Passagieren, bei denen es zu Annullierungen kommt, wird empfohlen, sich direkt an ihre Fluggesellschaft zu wenden, um die aktuellsten Informationen und Umbuchungsmöglichkeiten zu erhalten.

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Diese Vereinbarung und die daraus resultierende Absage des Streiks unterstreichen die Bedeutung von Dialog und Verhandlungen in der Luftfahrtindustrie, wo Streiks erhebliche Auswirkungen auf die internationale Mobilität und die Wirtschaft haben können. Das Ergebnis dieser Verhandlungen zeigt, dass Kompromisse auch in Bereichen möglich sind, in denen die Interessen groß und oft widersprüchlich sind. Die Absage des Streiks ist für viele Reisende eine Erleichterung und ein Beweis dafür, dass effektive Verhandlungen zur Stabilität in wichtigen Sektoren wie der Luftfahrt beitragen können. 

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