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Sie möchten für Ihr Unternehmen einen neuen, komplett emissionsfreien Lkw kaufen oder (finanziell) leasen? Oder wenn Sie ein Leasingunternehmen haben, das Lkw vermietet, können Sie die Anschaffungsprämie für emissionsfreie Lkw (AanZET) beantragen.

Bald ist es wieder möglich, Unternehmer können ab Dienstag, 4. April 2023 einen Zuschuss für die Anschaffung eines emissionsfreien Lkw beantragen. Dann wird die Anschaffungsprämie Null-Emissions-Lkw (AanZET) wieder geöffnet. Das Budget für dieses Jahr beträgt 30.000.000 €. Auch letztes Jahr gab es dieses Förderprogramm, das Budget war innerhalb eines Tages aufgebraucht, wer also Anspruch darauf haben will, muss schnell handeln.

Sie möchten für Ihr Unternehmen einen neuen, komplett emissionsfreien Lkw kaufen oder (finanziell) leasen? Oder wenn Sie ein Leasingunternehmen haben, das Lkw vermietet, können Sie die Anschaffungsprämie für emissionsfreie Lkw (AanZET) beantragen. Das AanZET-Förderprogramm macht es für Unternehmer attraktiver, in saubere Lkw zu investieren. Der Zuschuss reduziert den Preisunterschied zwischen einem „klassischen“ Diesel-Lkw und einem sauberen Zero-Emission (vollständig emissionsfreien) Lkw.

Der Zuschuss soll ein Anreiz sein, sich nicht für einen „gewöhnlichen Diesel-Lkw“, sondern für einen sauberen, emissionsfreien Lkw mit batterieelektrischem oder wasserstoffelektrischem Antrieb zu entscheiden. Für die Anschaffung eines oder mehrerer Lkw (maximal 20) kann eine Förderung beantragt werden. Als Zuschuss können Sie einen Prozentsatz des Kaufpreises erhalten. Dieser Prozentsatz hängt vom Lkw-Typ und der Größe Ihres Unternehmens ab. Beim Leasing muss die Leasinggesellschaft die Förderung beantragen.

Diese müssen Sie unter anderem einhalten Bedingungen Anspruch auf die Förderung haben:

  • Der LKW muss neu sein.
  • Der Lkw muss der Fahrzeugklasse N3 oder N2 angehören und mindestens 4.250 Kilogramm wiegen.
  • Der LKW wird elektrisch angetrieben.
  • Die Kraftstoffcodes E und W sind berechtigt.
  • Die Batterie darf kein Blei enthalten.
(Text geht unter dem Foto weiter)
Bald ist es wieder möglich, Unternehmer können ab Dienstag, 4. April 2023 einen Zuschuss für die Anschaffung eines emissionsfreien Lkw beantragen.

Ab dem 9. Mai können Bauunternehmen das Förderprogramm für saubere und emissionsfreie Gebäudeausrüstung (SSEB) in Anspruch nehmen. Mit dieser Förderregelung können Sie als Bauunternehmen oder Baustoffvermieter emissionsfreie Baumaschinen kaufen. Unter Baumaschinen werden verstanden: Baugeräte, Baufahrzeuge und Hilfsfunktionen. 

Diese müssen Sie unter anderem einhalten Bedingungen Anspruch auf die Förderung haben:

  • Die Baumaschine muss neu und emissionsfrei sein.
  • Die Baumaschine muss in der SSEB-Ankaufsliste für Baumaschinen unter Teil A, B oder C (mit einem J in der entsprechenden Spalte) aufgeführt sein, um förderfähig zu sein.
  • Ein Baufahrzeug muss die Fahrzeugqualifikation N2 oder N3 (laut RDW-Zulassungsregister) und die Karosseriekennzeichen 9, 10, 15, 16, 26, 27 und 28 oder die Bezeichnung für besondere Zwecke SF haben. Hat das Baufahrzeug die Fahrzeugklasse N2? Dann ist eine Anwendung erst ab einem Gewicht von 4.250 kg möglich.
  • Der elektrische Antriebsmotor mit einer Brennstoffzelle oder einem bleifreien Batteriepaket zum Antrieb eines Aufbaus (Nebenfunktion) ist nur förderfähig, wenn die Nebenfunktion auf einem Lkw mit mindestens der Umweltklasse Euro VI platziert ist. Die Zusatzfunktion muss den Verbrennungsmotor auch automatisch abschalten, wenn der Elektromotor der Zusatzfunktion verwendet wird. Der Akkupack muss mit Stecker wiederaufladbar sein.
  • Die Baumaschine ist für die Ausführung von Bauarbeiten im Freien und in den Niederlanden bestimmt (und wird mindestens 70 % der Zeit verwendet).
  • Die Baumaschine hat – sofern elektrisch angetrieben – eine elektrische Dauerleistung von 8 Kilowatt oder mehr.
  • Der Akkupack enthält kein Blei.

Das diesjährige Budget beträgt 36.000.000 €.

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