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Dies betrifft beispielsweise Geschwindigkeitsüberschreitungen, verbotenes Parken, die Nutzung von Mobiltelefonen, die Nichteinhaltung der Helmpflicht und das Nichtbenutzen von Fahrradlichtern.

In den ersten vier Monaten des Jahres 2023 wurden 2.662.482 Verkehrsverstöße festgestellt. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ist dies ein Anstieg von 9,1 Prozent. Damals wurden 2.440.672 Verkehrsstrafen nach der Verkehrsordnungs-Verwaltungsvollzugsordnung (Wahv) verhängt. Dies betrifft beispielsweise Geschwindigkeitsüberschreitungen, verbotenes Parken, die Nutzung von Mobiltelefonen, die Nichteinhaltung der Helmpflicht und das Nichtbenutzen von Fahrradlichtern. Die viermonatliche Übersicht über Verkehrsstrafen gemäß dem Traffic Regulations Administrative Law Enforcement Act (Wahv) oder Mulder Act wird vom Ministerium für Justiz und Sicherheit, der Polizei, dem CJIB und der Staatsanwaltschaft (OM) erstellt.

Weitere Verstöße durch Anhalten und Blitzer

Im ersten Quartal 2023 wurden 925.490 Geschwindigkeitsüberschreitungen mit Radarkameras festgestellt, im Vergleich zu 918.035 im Jahr 2022. Das ist ein Anstieg von 0,8 %. Dies ist unter anderem auf den Einsatz zusätzlicher Blitzer in Form von Flexblitzgeräten zurückzuführen. Mobile Radargeräte verzeichneten einen Anstieg um 3,5 %, von 438.881 Geschwindigkeitsübertretungen in den ersten vier Monaten im Jahr 2022 auf 454.284 in diesem Jahr.

Die Zahl der mit Abschnittskontrollsystemen festgestellten Geschwindigkeitsüberschreitungen ist leicht zurückgegangen, von 586.058 im ersten Quartal 2022 auf 580.290 in diesem Jahr. Die Zahl der Daueraufträge ist stark gestiegen: von 146.631 im ersten Tertial 2022 auf 232.825 im gleichen Zeitraum 2023. Dies ist teilweise auf Entscheidungen der Kommunen und der Polizei über die Kapazitätsauslastung zurückzuführen.

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Mobile Radargeräte verzeichneten einen Anstieg um 3,5 %, von 438.881 Geschwindigkeitsübertretungen in den ersten vier Monaten im Jahr 2022 auf 454.284 in diesem Jahr.

Helmpflicht

Seit dem 1. Januar 2023 gilt für Mopedfahrer eine Helmpflicht. Im ersten Quartal 2023 wurden dafür 4.129 Bußgelder gegen Mopedfahrer verhängt. Bei Mopedfahrern belief sich die Zahl in den ersten vier Monaten des Jahres 27.612 auf 2023 Bußgelder. Auch die Nichtbenutzung von Fahrradbeleuchtung ist deutlich gestiegen. Im ersten Quartal 2023 wurden hierfür insgesamt 20.656 Bußgelder verhängt, im Vorjahr waren es 10.609 Bußgelder.

Darüber hinaus ist ein Anstieg der Verstöße gegen eine geschlossene Anordnung, also das Betreten einer Straße, die nicht befahren werden darf, zu beobachten. Dies geschieht vor allem in Städten, wo ein solches Verbot zunehmend mit einer Kamera am Nummernschild durchgesetzt wird. In den ersten vier Monaten des Jahres 2023 wurden 41.213 Bußgelder verhängt, gegenüber 10.749 Bußgeldern im Vorjahreszeitraum wegen der Straftat „Handeln als Fahrer (z. B. Fahrradfahren) unter Verstoß gegen eine geschlossene Aussage in beide Richtungen“. In den ersten vier Monaten des Jahres 2023 wurden 37.947 Bußgelder wegen des Verstoßes gegen eine geschlossene Erklärung nur für Kraftfahrzeuge verhängt, verglichen mit 14.897 Bußgeldern im gleichen Zeitraum des Jahres 2022.  

Ausländische Verkehrssünder

Auch auf ausländischen Kfz-Kennzeichen wurden in den ersten vier Monaten 2022 vermehrt Verkehrsverstöße festgestellt. Die Zahl der gegen ausländische Verkehrssünder verhängten Verkehrsstrafen im Rahmen des Wahv stieg von 227.642 im ersten Quartal 2022 auf 255.379 in diesem Jahr, so das Nationale Regierung.

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