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Der Zoll übergibt Wiedereinfuhrsendungen mit Importziel an die NVWA.

Der Export tierischer Produkte in das Vereinigte Königreich und die Folgen der Rückführung in die Niederlande stellen für niederländische Exporteure eine immer häufiger auftretende Herausforderung dar. Seit dem Brexit wurden neue Regeln und Verfahren für den Handel zwischen dem Vereinigten Königreich (UK) und der Europäischen Union (EU) eingeführt, die sich direkt auf den Export von Produkten wie Fleisch, Käse und Fisch auswirken.

Der Prozess beginnt, wenn die Lieferung tierischer Produkte an der britischen Grenze abgelehnt wird. Dies kann verschiedene Gründe haben, von fehlerhaften Papieren bis hin zur Nichteinhaltung der britischen Einfuhrbestimmungen. Sobald eine Sendung in die EU, in diesem Fall in die Niederlande, zurückgeschickt wird, wird die niederländische Behörde für Lebensmittel- und Verbraucherproduktsicherheit (NVWA) eingeschaltet. Die NVWA ist für die Kontrolle jeder Sendung verantwortlich, die über die Niederlande in die EU gelangt.

Für solche Rücksendungen gibt es ein festgelegtes Verfahren. Der Kern dieses Verfahrens besteht darin, dass der Eigentümer der Sendung bestimmte Schritte unternehmen muss, um seine Waren zurück in die EU zu bringen. Zunächst muss die Sendung vorab beim Versand angemeldet werden NVWA. Dies ist ein wesentlicher Schritt, denn ohne diese Benachrichtigung darf die Sendung nicht wieder in die EU gelangen.

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Das Vereinigte Königreich (UK) kann Sendungen tierischer Produkte (wie Fleisch, Käse und Fisch) an der Grenze aus verschiedenen Gründen ablehnen und diese in die Europäische Union (EU) zurückschicken.

Darüber hinaus ist es erforderlich, dass die Ausfuhrbescheinigung der Sendung beiliegt. Dieses Zertifikat ist der Nachweis, dass die Ware ursprünglich aus der EU stammt. Ohne dieses Zertifikat ist es für die Behörden schwierig festzustellen, ob die Ware den EU-Standards entspricht.

Ein weiteres wichtiges Dokument ist die Unbedenklichkeitserklärung. Diese Erklärung ist eine Garantie dafür, dass die Sendung unter behördlicher Aufsicht stand und während des Transports nicht manipuliert wurde. Im Vereinigten Königreich wird diese Überwachung beispielsweise vom britischen Zoll oder der Veterinärbehörde Defra durchgeführt.

Angesichts der Komplexität dieser Prozesse rät die NVWA Unternehmen, die mit den Einfuhrverfahren tierischer Produkte in die EU nicht vertraut sind, einen Zollagenten oder einen Spediteur zu beauftragen. Diese Fachleute können wertvolle Unterstützung bei der Einhaltung von Vorschriften und der Gewährleistung eines reibungslosen Warenflusses leisten. Um solche zu finden Experten Unternehmen können sich an die Handelsorganisation FENEX wenden.

Diese Situation verdeutlicht die Herausforderungen, denen niederländische Exporteure im Zuge des Brexit gegenüberstehen. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass Unternehmen sich der sich ändernden Vorschriften bewusst sind und ihre Prozesse entsprechend anpassen, um Störungen ihrer Handelsaktivitäten zu minimieren. Dieses Verfahren beschreibt wie die NVWA Kontrollen für die Wiedereinfuhr von Produkten tierischen Ursprungs aus der EU in die EU durchführt.

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