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Urteil im Berufungsverfahren Rabobank-Ter Haar/OAD: Rabobank ist nicht für die Insolvenz der OAD verantwortlich.

Im Jahr 2013 meldete der Reiseveranstalter und Buskonzern OAD Insolvenz an, nachdem die Hausbank Rabobank die Kreditbeziehung mit OAD gekündigt hatte. Die OAD-Treuhänder leiteten 2015 ein Verfahren ein, weil sie der Ansicht waren, dass die Rabobank die Kreditbeziehung nicht hätte kündigen dürfen. Sie fordern daher eine Entschädigung in Höhe von rund 70 Millionen Euro. Der OAD-Gesellschafter, die Familie Ter Haar, hat dieses Verfahren von den Treuhändern übernommen. Das digitale Magazin Personenverkehrsmagazin stellt fest, dass das Berufungsgericht in Arnheim feststellt, dass die Rabobank keinen Schadenersatz leisten muss.  

Die OAD, ein Familienunternehmen, das als Reiseveranstalter bekannt wurde, später aber auch als Reiseveranstalter fungierte, geriet 2011 in finanzielle Schwierigkeiten. Daher wurde im Jahr 2012 eine umfassende Umstrukturierung durchgeführt. Aufgrund der Wirtschaftskrise, finanzieller Rückschläge und der Zunahme günstiger Online-Reisen gelang es dem OAD nicht, rechtzeitig eine Wende herbeizuführen.  

Die Rabobank sah 2012, dass sich die Situation bei der OAD verschlechterte, und ergriff daher Maßnahmen. Das Unternehmen wurde der Sonderverwaltungsabteilung unterstellt und musste der Bank außerdem allerlei zusätzliche Sicherheiten stellen, damit diese das geliehene Geld zurückzahlen und eigenes Geld in das Unternehmen investieren konnte. Das Gericht stimmt den von der Rabobank gestellten Anforderungen zur weiteren Nutzung des Kredits zu. Schließlich war die OAD finanziell nicht mehr gesund und die Bank daher einem sehr hohen Risiko ausgesetzt. 

(Text geht unter dem Foto weiter)

Das Gericht kommt zu dem Schluss, dass das von OAD der Rabobank vorgeworfene Verhalten unter den gegebenen Umständen nicht rechtswidrig war.

Trotz Gesprächen mit einer Reihe lokaler Investoren gelang es der OAD nicht, dem Unternehmen zusätzliches Kapital zuzuführen, und die finanzielle Situation des Unternehmens verschlechterte sich weiter. Eine Chance auf Besserung war nicht in Sicht. Daher durfte die Rabobank den Kredit im September 2013 kündigen, so das Gericht, das davon ausgeht, dass die Rabobank sorgfältig gehandelt und die OAD ordnungsgemäß informiert hat. 

Nach Ansicht des Gerichts hat die Rabobank die Interessen ihrer Kunden ausreichend berücksichtigt. Sie beteiligte sich an der Suche nach zusätzlichem Kapital. Kurz nachdem die Rabobank den Kredit gekündigt hatte, fand OAD einen Investor, der die Bussparte von OAD übernehmen wollte. Die Rabobank wollte kooperieren und stellte OAD einen Überbrückungskredit zur Verfügung. Als dieser Überbrückungskredit auslief, wollte die Rabobank ihn nicht mehr verlängern oder erweitern. Das Gericht geht davon aus, dass die Rabobank dies auch tut nicht benötigt war, das zu tun. 

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