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Liander hat bei der niederländischen Behörde für Verbraucher und Märkte (ACM) Einspruch gegen die Entscheidung eingelegt, ein Bußgeld wegen Überschreitung der gesetzlichen Frist zu verhängen, innerhalb derer der Netzbetreiber Kunden anschließen muss. Liander ist der Ansicht, dass die Führung von Klagen und Streitigkeiten sowie die Verhängung von Geldstrafen keineswegs eine Lösung für das soziale Problem des sehr großen Technikermangels in den Niederlanden darstellen.

Wie der Rest der Niederlande ist auch Liander mit einem großen Mangel an Technikern konfrontiert. Gleichzeitig wächst das Arbeitspaket des Netzbetreibers aufgrund der Energiewende und der wachsenden Wirtschaft sehr schnell. Der Netzbetreiber baut das Stromnetz in seinem Versorgungsgebiet aus, bildet seit langem viele zusätzliche Techniker aus und investiert seit Jahren in Innovationen, um das Netz besser zu nutzen. Dennoch nimmt die Wartezeit für Kunden zu.

Liander bedauert, dass ACM in seinem Urteil das soziale Problem des enormen Technikermangels in den Niederlanden außer Acht lässt.

Ladestationsunternehmen gefastet reichte eine Beschwerde bei ACM ein, weil Liander die gesetzliche Frist von 18 Wochen für einen Neuanschluss nicht einhalten konnte. Im Juli verhängte die Regulierungsbehörde gegen Liander eine Geldstrafe von 50.000 Euro, die an den niederländischen Staat zu zahlen war.

ACM hat das Bußgeld abgemildert, da es sich um einen Verstoß gegen die gesetzliche Anschlussfrist handelt. Darüber hinaus wurde der beantragte Anschluss inzwischen realisiert und es ist nicht erkennbar, dass Fastned durch den verzögerten Anschluss ein Schaden entstanden ist.

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Liander-Mechaniker bei der Arbeit
Ladestationsunternehmen Fastned
Pitaneblau