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Das Gericht in Gelderland hat kürzlich ein Urteil gefällt und die Berufung wurde für unbegründet erklärt. Das Gericht stellt fest, dass NS eine Rechtsgrundlage für die Erhebung und Verarbeitung der Daten hat und dass dies für die Ausführung der Vereinbarung zwischen NS und dem Reisenden erforderlich ist. Ohne diese Informationen kann nicht überprüft werden, ob das Abonnementgeld bezahlt wurde, ob es korrekt ein- und ausgecheckt wurde, ob die richtige Reisesumme bezahlt wurde und ob Missbrauch oder Betrug vorliegt.

Ein Zugpassagier, der der Meinung war, dass die niederländische Datenschutzbehörde (AP) gegen die NS vorgehen sollte, weil er mit seiner Dauerkarte nicht anonym reisen kann, wurde vom Gericht als falsch erwiesen. Der Richter stellt fest, dass der AP ausreichend motiviert hat, dass NS nicht gegen die Datenschutzbestimmungen verstößt. Nach Angaben des Gerichts ist die Verarbeitung personenbezogener Daten beim Ein- und Auschecken für die Verwendung der NS-Dauerkarte erforderlich.

In der NS-Datenschutzerklärung www.ns.nl/privacy Sie können lesen, welche persönlichen Daten NS verwendet, wenn ein Reisender eine OV-Chipkarte verwendet. Wenn ein Reisender mit einer von NS ausgestellten Chipkarte für den öffentlichen Nahverkehr (d. H. Einer OV-Chipkarte für den öffentlichen Verkehr) reist, verwendet NS diese persönlichen Daten (z. B. Kartendaten, Bankdaten und Reisedaten), um die Reise zu erleichtern. 

NS verarbeitet nur die erforderlichen Daten, die der Reisende NS zur Verfügung gestellt hat, um ein registriertes Reiseprodukt zu verwenden. Die niederländische Datenschutzbehörde hat dies überprüft und festgestellt, dass NS nicht gegen die Datenschutzbestimmungen verstößt.

Anonyme Chipkarte.

Wenn ein Reisender keine persönlichen Daten (an NS) weitergeben möchte, kann der Reisende mit einer anonymen OV-Chipkarte (dh einer nicht registrierten OV-Chipkarte) reisen. Der Chip der anonymen OV-Chipkarte enthält keine persönlichen Informationen wie Name und Adresse. NS hat auch keinen Einblick in diese Informationen, wenn die persönliche OV-Chipkarte von einem anderen Netzbetreiber, Translink oder Visitenkartenanbieter ausgestellt wurde.

Wenn ein Reisender mit einer Chipkarte für öffentliche Verkehrsmittel reist, gibt der Spediteur die Daten an Translink weiter. Translink ist dann für die Abwicklung der (Reise-) Transaktionen verantwortlich. NS beauftragt Dritte mit der Implementierung von IT-Services. Diese Dritten verarbeiten die Daten nur zum Nutzen von NS und zu keinem anderen Zweck.

Dies gilt für einzelne Reisedaten. Im Rahmen beispielsweise des öffentlichen Informationsmanagements des Nationalen Rates für den öffentlichen Verkehr (NOVB) werden Statistiken über die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, die an Dritte wie Konzessionsanbieter weitergegeben werden, auf dem neuesten Stand gehalten, die nicht auf Einzelpersonen zurückgeführt werden können.

Pitaneblau