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Das bereits bestehende vorübergehende Flugverbot für Passagierflüge wird auf Spanien ausgeweitet. Für die Rückführung gibt es eine Ausnahme. Dies betrifft sowohl planmäßige als auch außerplanmäßige Flüge mit ausschließlich niederländischen Einwohnern an Bord. 

Nach zusätzlichen Ratschlägen des RIVM hat das Kabinett auf Empfehlung des Ministers für Gesundheit, Wohlfahrt und Sport beschlossen, die geltenden Beschränkungen in den Verordnungen über das vorübergehende Verbot der Zivilluftfahrt im Luftraum der Niederlande im Zusammenhang mit zu verlängern COVID-19-Virus. .

Außerdem wird eine Ausnahme für den Transport von medizinischem Personal oder Patienten hinzugefügt, wenn dies im Interesse der öffentlichen Gesundheit in den Niederlanden ist.

Diese Flugverbotsbeschränkungen treten am 21. März 2020 um 20:00 Uhr niederländischer Ortszeit in Kraft, mit dem Inkrafttreten der beigefügten Verordnung des Ministers für Infrastruktur und Wasserwirtschaft. Die Regelung gilt bis zum 4. April, 20:00 Uhr niederländischer Ortszeit, es sei denn, der Minister für Infrastruktur und Wasserwirtschaft hat beschlossen, die Regelung vor diesem Zeitpunkt zu verlängern.

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