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Viele Leute, die bald reisen werden, eilen immer noch zu den technischen Inspektionszentren, um im Falle eines Schecks im Ausland ein gültiges Inspektionszertifikat mitzuführen. Die flämische Ministerin für Mobilität und öffentliche Arbeiten, Lydia Peeters, beruhigt sie.

„Die Gültigkeit der Inspektionsbescheinigung für Fahrzeuge, die zwischen dem 13. März und dem 3. Juni hätte inspiziert werden müssen, wurde bis zum 4. November verlängert. Sie können mögliche Fragen bei Inspektionen im Ausland (Polizei) mit einem dreisprachigen Dokument behandeln, in dem die flämischen Koronamaßnahmen während der Inspektion beschrieben werden. “

Druck auf Inspektionszentren reduzieren

Peeters versteht, dass Menschen ihr Fahrzeug gerne für ihren Urlaub im Ausland inspizieren lassen. Es gibt jedoch keine Eile für Personen, die zwischen dem 13. März und dem 3. Juni nicht an der Prüfung teilnehmen konnten. Die Gültigkeit ihres Inspektionszertifikats wurde bis zum 4. November verlängert. Dies wurde getan, um sicherzustellen, dass die notwendige Überholbewegung von fast 400.000 Fahrzeugen während der Inspektion reibungslos und sicher verlief. Um den Druck in den Inspektionszentren zu verringern, aber auch um sicherzustellen, dass die Inspektionen selbst und die Umgebung koronasicher und verkehrssicher bleiben, bittet der Minister, dass Sie in den kommenden Wochen nur dann zur Inspektion gehen, wenn dies wirklich notwendig ist, zum Beispiel wenn Sie außerhalb des Geltungsbereichs der Koronamaßnahmen oder wenn Ihr Mechaniker offensichtliche Mängel am Fahrzeug behoben hat.

dreisprachiges Dokument für internationale Reisen

Personen, denen eine Verschiebung der regelmäßigen Inspektion ihres Personenkraftwagens, Wohnmobils oder leichten Nutzfahrzeugs gewährt wurde, können während der Inspektion ein dreisprachiges Dokument mit den flämischen Koronamaßnahmen herunterladen. Dieses Dokument beschreibt für ausländische Institutionen und Polizeidienste in drei Sprachen (Niederländisch, Englisch und Französisch) die Verzögerungsfristen für die von Corona zugelassene Inspektion und hat keinen rechtlichen Wert. Das Dokument ist für (inter) nationale Privatbewegungen, (inter) nationalen Personenverkehr und (inter) nationalen Warentransport bestimmt. Neben den Koronamaßnahmen für die technische Inspektion werden in dem Dokument auch die Maßnahmen im Zusammenhang mit der Fachkompetenz (Code 95), dem Transport gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) und der Inspektion eines Fahrtenschreibers und eines Geschwindigkeitsbegrenzers erwähnt.

eigene Verantwortung

Lydia Peeters möchte noch einmal betonen, dass jeder für den Zustand seines Fahrzeugs verantwortlich ist und daher selbst entscheiden muss, ob es sicher ist, auf der Straße zu fahren oder auf eine Reise zu gehen. Gibt es offensichtliche Mängel? Haben Sie Zweifel an der Sicherheit? Dann besuchen Sie zunächst Ihren Werkstattmechaniker und zögern Sie nicht, diese Mängel im Interesse Ihrer selbst, Ihrer Fahrgäste und anderer Verkehrsteilnehmer reparieren zu lassen. “

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Fahrzeuginspektion