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Justiz- und Sicherheitsminister Ferd Grapperhaus sagt, die Aufrechterhaltung der Ordnung liege bei der Polizei und nicht bei den Unterstützern, die die Polizei beim Schutz ihrer Stadt unterstützen wollen. Grapperhaus freut sich, wenn besorgte Bürger sich gegen die Unruhen und Plünderungen der vergangenen Tage aussprechen. Mit Fußballfans wurde vereinbart, dass sie bis 21.00 Uhr ihre Meinung äußern und Eigentum schützen können, danach gilt die Ausgangssperre aber wirklich für alle. Die Aufgabe der Aufrechterhaltung der Ordnung liegt bei der Polizei und der Militärpolizei.

Aus Angst vor neuen Unruhen haben mehrere Kommunen am vergangenen Dienstag eine Notstandsverordnung oder -anordnung verkündet und/oder Orte als Sicherheitsrisikogebiete ausgewiesen. Mit einer Notstandsanordnung können die Behörden in einem bestimmten Gebiet strengere Maßnahmen gegen bestimmte Personen ergreifen, als es das allgemeine Recht erlaubt. Einen Schritt weiter geht die Notstandsverordnung, die einer Notstandsverfügung ähnelt, denn sie bedeutet wiederum: strengeres Vorgehen der Behörden als das einfache Recht vorschreibt, um Unruhen zu verhindern oder zu lösen. Ein Unterschied besteht darin, dass eine Notfallverordnung im Voraus angekündigt wird, wenn die Behörden die Probleme im Voraus erkennen.

So wurde beispielsweise die gesamte Gemeinde Eindhoven aufgrund der anhaltenden Unruhen nach der Ausgangssperre als Sicherheitsrisikogebiet eingestuft, berichtete die Gemeinde am Dienstagabend. Die Maßnahme gilt bis zum 9. Februar. Dies bedeutet, dass Beamte in naher Zukunft präventive Durchsuchungen durchführen dürfen. Am Sonntag mussten in der Stadt Wasserwerfer und Tränengas eingesetzt werden. 

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PSV-Stadion
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