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Das Parlament hat am Donnerstag seine Verhandlungsposition zum Vorschlag für ein Zertifikat angenommen, das das Recht auf Freizügigkeit während der Pandemie bekräftigt. Die Abgeordneten stimmten darin überein, dass das neue europäische COVID-19-Zertifikat anstelle des von der Kommission vorgeschlagenen digitalen grünen Zertifikats für 12 gelten soll Monate und nicht länger.

Aus dem Dokument, das entweder in Papierform oder in digitaler Form vorliegen kann, geht hervor, dass jemand gegen das Coronavirus geimpft wurde, kürzlich ein negatives Testergebnis hat oder sich kürzlich von einer Infektion mit dem Virus erholt hat. Allerdings seien die COVID-19-Zertifikate nicht als Reisedokument gedacht und sollten nicht zur Voraussetzung für die Ausübung des Rechts auf Freizügigkeit werden, sagen die Abgeordneten.

Der Gesetzentwurf zu EU-Bürgern wurde mit 540 Stimmen bei 119 Gegenstimmen und 31 Enthaltungen angenommen. Der Vorschlag zu Drittstaatsangehörigen wurde mit 540 Ja-Stimmen, 80 Nein-Stimmen und 70 Enthaltungen angenommen. Die Abstimmung fand am Mittwoch statt und die Ergebnisse wurden am Donnerstag bekannt gegeben. Ziel ist es, noch vor der Sommerferienzeit eine Einigung zu erzielen.

Keine zusätzlichen Reisebeschränkungen und kostenlose Corona-Tests

Inhaber eines europäischen COVID-19-Zertifikats sollten nach Ansicht des Parlaments keinen zusätzlichen Reisebeschränkungen wie Quarantäne, Selbstisolation oder Tests unterliegen. Um eine Diskriminierung ungeimpfter Menschen zu vermeiden und aus wirtschaftlichen Gründen betonen die Abgeordneten außerdem, dass die EU-Länder für universelle, zugängliche, zeitnahe und kostenlose Tests sorgen müssen.

Kompatibel mit nationalen Initiativen

Das Parlament möchte sicherstellen, dass das EU-Zertifikat neben den von den Mitgliedstaaten entwickelten Initiativen funktionieren kann. sie müssten dann denselben rechtlichen Rahmen respektieren. Die Mitgliedstaaten müssen in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellte Impfbescheinigungen akzeptieren, sofern es sich um eine Impfung mit einem Impfstoff handelt, der von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) für die Verwendung in der EU zugelassen wurde (derzeit Pfizer-BioNTech, Moderna, AstraZeneca und Janssen). , so die Abgeordneten. Es bleibt den Mitgliedstaaten überlassen, ob sie auch in anderen Mitgliedstaaten ausgestellte Impfbescheinigungen für von der Weltgesundheitsorganisation für den Notfall vorgesehene Impfstoffe akzeptieren.

Datenschutzmaßnahmen

Die Zertifikate werden überprüft, um Betrug und Fälschungen vorzubeugen. Dies gilt auch für die Echtheit der elektronischen Siegel im Dokument. Die in der Bescheinigung genannten personenbezogenen Daten dürfen nicht in den Zielländern gespeichert werden und es wird keine zentrale Datenbank auf europäischer Ebene geben. Die Liste der Behörden, die die Daten verarbeiten und empfangen, wird öffentlich zugänglich sein, damit die Bürger ihre Rechte aus der Datenschutz-Grundverordnung wahrnehmen können.

Erschwingliche Impfstoffe, die weltweit vertrieben werden

Abschließend betonen die Abgeordneten, dass Corona-Impfstoffe in großem Maßstab hergestellt, bezahlbar bepreist und weltweit verteilt werden müssen. Sie äußern sich auch besorgt über die großen Probleme, die durch die Nichteinhaltung von Produktions- und Lieferplänen durch Unternehmen verursacht werden. Dies berichtet das Europäische Parlament auf ihrer Seite Website .

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