Im Jahr 2022 wird das Human Environment and Transport Inspectorate (ILT) prüfen, ob Autohändler neuen Personenkraftwagen ein gültiges Energielabel zuweisen. Das Energielabel gibt Aufschluss über den Kraftstoffverbrauch, die Sparklasse und den CO2-Ausstoß. Verbraucher können diese Aspekte bei der Wahl eines neuen Autos berücksichtigen.
Mehr als 40 % sind der Verpflichtung im Jahr 2021 nicht nachgekommen
Im Jahr 2021 führte das ILT nationale Inspektionen bei 285 Autohändlern durch. Damals hatten 42 % der kontrollierten Autohändler kein oder ein falsches Energielabel. Die Mängel waren vielfältig: Es gab kein Energielabel, ein falsches Etikett, ein Etikett mit den falschen Farben oder ein Übersichtsposter fehlte. Die betroffenen Autohändler erhielten eine schriftliche Abmahnung der Inspektion. 2022 prüft das ILT wieder Autohändler.
Energieeffizient
Das Energielabel zeigt unter anderem, wie viel Kraftstoff ein Neuwagen im Vergleich zu anderen Autos derselben Klasse verbraucht. Ziel des Labels ist es, die Nutzung energieeffizienter Autos zu fördern.
Gültiges Energielabel
Das Energielabel muss mit dem Fahrzeug verknüpft sein. Außerdem muss das Etikett in vorgeschriebenen Farben gedruckt werden. Außerdem muss im Schauraum bei den angebotenen Fahrzeugen ein Plakat mit einer Übersicht aller Fahrzeuge der jeweiligen Marke und den dazugehörigen Energielabels angebracht werden.
Marktaufsicht
De Ilt ist unter anderem Marktaufsichtsbehörde für die Richtlinie 1999/94/EG und die Verordnung über die Kennzeichnung des Energieverbrauchs von Personenkraftwagen. Diese besagt, dass beim Verkauf neuer Personenkraftwagen (noch nicht an Verbraucher verkauft) ein Energielabel vorhanden sein muss. Dies gilt auch für importierte Fahrzeuge, die noch nicht an einen Verbraucher verkauft wurden. Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung sind nicht abgedeckt, wie z. B. Feuerwehr- und gepanzerte Fahrzeuge, zwei- oder dreirädrige Fahrzeuge und Gebrauchtwagen. Eine Ausnahme bilden laut ILT auch vollelektrische Fahrzeuge und Nutzfahrzeuge.
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