Drucken Freundlich, PDF & Email
Pitane-Bild

Um zu den Klima- und Luftqualitätszielen beizutragen, wollen alle beteiligten Parteien ermöglichen, dass der Verbrauchertaxiverkehr in den teilnehmenden Gemeinden bis zum 1. Januar 2025 vollständig ZE ist. Der Taxiverkehr besteht aus zwei Marktsegmenten, nämlich dem Einstiegsmarkt und dem Zustellmarkt. 

„Zero-Emission“, abgekürzt: ZE und auch emissionsfrei genannt, bedeutet, dass ein Fahrzeug keine Schadstoffemissionen am Auspuff hat. Diese berechnet sich also vom Energiespeicher im Fahrzeug bis einschließlich des Antriebs (auch Tank-to-Wheel genannt). Voraussetzung war zunächst, dass es genügend geeignete Fahrzeuge auf dem Markt gab, sowohl Pkw als auch Transporter. Für Personenkraftwagen besteht Konsens zwischen den Parteien, dass dies bereits erfüllt ist. Für normale Transporter wird geschätzt, dass genügend Modelle unterwegs sind, dies gilt jedoch nicht für Rollstuhltransporter. Darüber hinaus muss eine ausreichende Ladeinfrastruktur mit ausreichenden Netzanschlüssen und/oder Wasserstofftankinfrastruktur vorhanden sein, um den ZE-Taxiverkehr zu ermöglichen.

Einige Kommunen haben die ZE Roadmap Verbrauchertaxi mit der Ausarbeitung eines Aktionsplans in Absprache mit KNV als Teil dessen unterzeichnet. Diskussionen über diese Aktionspläne finden derzeit statt, unter anderem mit Themen wie dem Datum, an dem es komplett emissionsfrei sein muss Taxis, die Ladeinfrastruktur, die Nutzung der Fahrspuren des öffentlichen Verkehrs durch Taxis sowie Subventions- oder Steuermöglichkeiten zur Förderung des Kaufs von Elektrofahrzeugen werden diskutiert. Ein auffälliges Detail in der getroffenen Vereinbarung ist, dass die Parteien vereinbart haben, dass die Einhaltung der Roadmap-Vereinbarungen nicht rechtlich durchsetzbar ist. Sie können innerhalb von drei Monaten ausreisen.

Lesen Sie auch  KNV: Mobilitätsinnovatoren bündeln ihre Kräfte für eine grüne Zukunft

„Mitte 2022 wird die Zentralregierung die Harmonisierung der Umweltzonenpolitik evaluieren. In dieser Evaluierung die Möglichkeit, das Instrument ‚ZE-Zone‘ für den Verbrauchertaxiverkehr zu ermöglichen, damit der Einsatz von ZE-Fahrzeugen durchgesetzt werden könnte, wird explizit geprüft."

(Text geht unter dem Foto weiter)
Voraussetzung ist eine ausreichende Ladeinfrastruktur mit ausreichenden Netzanschlüssen

Die Gespräche finden mit Den Haag, Rotterdam, Amsterdam, Utrecht, Amersfoort, Tilburg und Eindhoven statt. Darüber hinaus wurde mit der Gemeinde 's-Hertogenbosch über eine autofreie Innenstadt und den Standort diskutiert Taxies ist da drin. Die Nutzung von ZE-Fahrzeugen für den Verbrauchertaxiverkehr sollte im Vergleich zu den üblichen Nicht-ZE-Alternativen aus der Perspektive der Gesamtbetriebskosten (TCO) erschwinglich sein, wobei unterschiedliche Geschäftstypen berücksichtigt werden. 

Organisation und Governance

Unter Verbrauchertaxiverkehr versteht man die entgeltliche Personenbeförderung mit Pkw oder Kleintransporter, nicht öffentliche Verkehrsmittel und keine Auftragsbeförderung. Eine Lenkungsgruppe verwaltet in groben Zügen. An dieser Lenkungsgruppe auf Direktorenebene nehmen zwei Gemeinden, ein Unternehmen, die nationale Regierung und der KNV teil. Die nationale Regierung übernimmt die Rolle des Vorsitzenden und ergreift die Initiative zur Einrichtung des Lenkungsausschusses. Der Lenkungsausschuss trifft sich mindestens einmal im Quartal. Das Projektteam besteht aus allen Parteien. Sie sind dafür verantwortlich, dem ZE Taxi Team Input zu geben, Wissen und Erfahrung auszutauschen und zu Forschung und Entwicklung beizutragen. Sie testen auch Vorschläge des ZE Taxi Teams. Darüber hinaus erfüllen sie eine Botschafterrolle gegenüber der Branche. Das ZE Taxi Team wird von der nationalen Regierung als Initiator in dieser Phase gebildet. Die nationale Regierung kann dafür externe Unterstützung und/oder Expertise in Anspruch nehmen.

Lesen Sie auch  KNV: Mobilitätsinnovatoren bündeln ihre Kräfte für eine grüne Zukunft

Die Durchsetzbarkeit des emissionsfreien Verkehrs ist ein wichtiger Aspekt für die Realisierbarkeit des Ziels. Wesentlich ist, dass diese Durchsetzbarkeit sowohl für den Einstiegs- als auch für den Zustellmarkt gilt, d. h. für beide Teilmärkte gelten die gleichen Anforderungen hinsichtlich des Einsatzes von ZE-Fahrzeugen. Dies ist notwendig, um zu verhindern, dass Fahrer in ein anderes Marktsegment wechseln, wenn sie Anforderungen für ein Marktsegment festlegen, um diese Anforderungen nicht erfüllen zu müssen. Die Parteien bekunden die Absicht, ab dem 1. Januar 2025 die Nutzung von ZE-Fahrzeugen für den Verbrauchertaxiverkehr für diejenigen Gemeinden verbindlich vorzuschreiben, die die oben genannten Bedingungen erfüllen. Eine solche Verpflichtung dient als letztes Element des in diesem Fahrplan vereinbarten Übergangs. Der Entscheidungsprozess über die mögliche Einführung einer solchen Verpflichtung, einschließlich der Bedingungen.

Lesen Sie auch: Pitane Mobility hat sich voll und ganz der mobilen Taxi-Software verschrieben