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Die Human Environment and Transport Inspectorate (ILT) hat gegen KLM, Cathay Pacific Airways und Singapore Airlines Bußgelder in Höhe von 40.100 €, 11.800 € bzw. 22.400 € verhängt. Diese Fluggesellschaften erstatten keine stornierten Tickets an geschädigte Passagiere, die über das inzwischen bankrotte D-Reizen gebucht hatten. Sie lehnen dies ab, weil die Unternehmen zuvor die Tickets nach D-reizen erstattet haben. Gemäß der europäischen Fluggastrechteverordnung haben Fluggäste Anspruch auf eine Rückerstattung oder Umbuchung, wenn Fluggesellschaften einen Flug stornieren. Auch wenn dieses Ticket über ein Reisebüro oder einen Vermittler gekauft wurde.

Die ILT verhängt auch eine strafbewehrte Anordnung gegen KLM. Denn KLM bietet Passagieren, die über Vermittler gebucht haben, nicht direkt die Wahl zwischen einer Rückerstattung innerhalb von 7 Tagen oder einer Umbuchung. KLM muss dafür ihre Website anpassen und darf nicht mehr auf das Reisebüro zurückgreifen. Dabei spielt es keine Rolle, wo der Passagier das Flugticket gekauft hat: bei der Fluggesellschaft selbst oder über ein Reisebüro. Die Fluggesellschaft bleibt für die Rückerstattung verantwortlich.

KLM hat einen Monat Zeit, der Belastung nachzukommen und muss die ILT dann wöchentlich über den Fortgang informieren. Jedes Mal, wenn ILT feststellt, dass KLM sich nicht daran hält, verwirkt sie eine Strafe, die sich auf insgesamt 500.000 € belaufen kann.

Während der Corona-Pandemie ging der große Reisevermittler D-reizen pleite. Durch die Insolvenz entstand die Situation, dass Fahrgäste für eine separate Fahrkarte, die sie über D-reizen gekauft hatten, das Geld nicht zurückbekamen. Auf Grundlage der europäischen Verordnung hat die ILT die Fluggesellschaften darauf hingewiesen, dass sie weiterhin für die Erstattung an den Passagier verantwortlich bleiben.

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Das ILT hat im Herbst 2021 Kontrollen durchgeführt und festgestellt, dass die Ticketerstattung besser ist, wenn der Passagier direkt bei der Fluggesellschaft gebucht hat, im Vergleich zu Buchungen über ein Reisebüro. Wenn ein Fluggast ein einzelnes Flugticket über ein Reisebüro kauft, muss der Fluggast auch die Möglichkeit haben, sich für eine Rückerstattung oder Umbuchung an die Fluggesellschaft zu wenden, wenn er nach der Fluggastrechteverordnung dazu berechtigt ist. Unternehmen dürfen sich hierfür nicht an das Reisebüro wenden. In dem Bericht stellt das ILT fest, dass eine Reihe von Unternehmen systematisch gegen diese Regeln verstoßen.

Die ILT ergreift Durchsetzungsmaßnahmen gegen Fluggesellschaften, die sich nicht an die europäische Verordnung halten. Im vergangenen Jahr teilte die ILT den beteiligten Fluggesellschaften mit, dass sie weiterhin für die Erstattung an den Passagier verantwortlich seien. Im Dezember 2021 wurde dem Abgeordnetenhaus mitgeteilt, dass die ILT Bußgeldabsichten im Zusammenhang mit der Insolvenz von D-Reizen übermittelt habe. An KLM, Cathay Pacific Airways und Singapore Airlines, die Ilt die endgültigen Bußgeldbescheide wurden inzwischen verschickt.

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