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Da immer langsamere Verkehrsteilnehmer die Fahrbahn dem Radweg vorziehen, könnte sich das Straßenbild verändern.

Nicht nur für den eigenen Einkauf oder die Lieferung von Paketen begegnet man ihnen immer häufiger. Die großen schweren E-Lastenräder. Das Ministerium für Infrastruktur und Wasserwirtschaft arbeitet an einem Genehmigungsrahmen für E-Lastenfahrräder und andere leichte Elektrofahrzeuge (LEV-Rahmen), um sicherzustellen, dass sie technisch sicher sind und sicher verwendet werden können. Es wird auch die Lage auf der Straße besprochen. In der aktuellen Regelung fahren solche Fahrzeuge mit einer Baugeschwindigkeit von 25 km/h auf dem Radweg.

Sorge

Bei der Ausarbeitung des LEV-Rahmenwerks haben die Straßenverkehrsbehörden angegeben, dass sie sich Sorgen über die Sicherheitsrisiken schwerer E-Lastenfahrräder für andere Benutzer auf separaten Radwegen aufgrund der Größen- und Massenunterschiede machen. Daher wurde für die Zwecke des LEV-Rahmenwerks untersucht, welche Verkehrsregeln für den Standort auf der Straße von schweren E-Lastenfahrrädern mit einer Bauhöchstgeschwindigkeit von 25 km/h am besten geeignet sind: der Radweg, die Fahrbahn bzw , je nach Verkehrslage, eine maßgeschneiderte Lösung.

Die Schlussfolgerungen zeigen, dass die wichtigsten Voraussetzungen für Verkehrsregeln darin bestehen, dass sie für alle Verkehrsteilnehmer verständlich und durchsetzbar sind. Diese Voraussetzungen geraten unter Druck, wenn schwere E-Lastenfahrräder auf dem Radweg nicht mehr zugelassen sind, weil die Zahl der schweren E-Lastenfahrräder noch gering ist und sie optisch nur schwer von leichten E-Lastenfahrrädern zu unterscheiden sind.

veiligheid

Die sichere Nutzung ist ein wichtiger Grund für das LEV-Framework. Insgesamt ist das schwere E-Lastenrad auf dem Radweg für die Verkehrssicherheit am günstigsten. Bei Geschwindigkeiten bis ca. 30 km/h können Fahrzeuge mit großen Massenunterschieden sicher gemischt werden. Bei Geschwindigkeiten von bis zu 25 km/h für das E-Lastenrad ist der Geschwindigkeitsunterschied zum motorisierten Verkehr auf einer 50 km/h Fahrbahn zu groß.

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Auf 30-km/h-Straßen mit separatem Radweg, bei denen das Limit ordnungsgemäß eingehalten wird, könnte das schwere E-Lastenrad sicher auf der Fahrbahn fahren. Wie in der ersten Schlussfolgerung angedeutet, wäre dies nicht nachvollziehbar und durchsetzbar. Außerdem ist die Anbaufläche gering und es scheint, dass die Grenze auf diesen Straßen häufig überschritten wird.

Bei einem fakultativen Radweg erlauben die aktuellen Regelungen die freiwillige Nutzung der Fahrbahn für alle Radwegnutzer. Auf 30-km/h-Straßen, auf denen das Limit gut eingehalten wird, kann die Umstellung von vorgeschriebenen auf nicht vorgeschriebene Radwege weiter getestet werden, beispielsweise in den Innenstädten von Großstädten, um viel befahrene Radwege zu entlasten.

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KRÄHE

Ein Lastenrad benötigt aufgrund der Anzahl der Räder und der Fahrzeugbreite mehr Platz als ein normales Fahrrad. Ende 2021 veröffentlichte CROW den 30 km/h Assessment Framework, mit dem Straßenbehörden bestimmen können, welche 50 km/h Straßen auf 30 km/h Straßen umgebaut werden können. Damit wird die Vereinbarung im Koalitionsvertrag 2021-2025 erfüllt, dass gemeinsam mit den Kommunen geprüft wird, wo die Höchstgeschwindigkeit sinnvoll auf 30 km/h abgesenkt werden kann. 

Laut CROW ist die beste Lösung eine 30-km/h-Zufahrtsstraße (ETW30) oder eine sichere 50-km/h-Zufahrtsstraße (GOW50). Wenn das nicht funktioniert, ist eine 30 km/h Verteilerstraße (GOW30) eine gute Lösung. Für diese neue Straßenkategorie werden 2022 Designmerkmale entwickelt.

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