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Noch immer ermittelt die Polizei die Ursachen durch aufwändige Analysen und Zeugenaussagen.

Fahrzeuge sammeln immer mehr Daten über den Verkehr, das Fahrerverhalten und die Leistung des Autos selbst. Untersuchungen haben gezeigt, dass diese Anwendung in Fahrzeugen das Fahrverhalten fördert und die Vermeidung gefährlichen Fahrverhaltens unterstützt. Ein Event Data Recorder (EDR) zeichnet Fahrzeugdaten in den Sekunden vor und nach einem möglichen Unfall auf. 

Da die technologische Entwicklung exponentiell voranschreitet, werden auch immer mehr Regulierungen entworfen, um diese Entwicklungen zu begleiten. Eines der jüngsten und prominentesten Beispiele hierfür ist die Einführung obligatorischer Event Data Recorder (EDRs), auch „Black Boxes“ genannt, in Fahrzeugen. Diese von der Europäischen Union übernommene Verpflichtung soll die Verkehrssicherheit verbessern, wirft aber auch Fragen zum Datenschutz und zur Datensicherheit auf.

Ein EDR ist ein in einem Fahrzeug installiertes Gerät, das Daten zum Fahrzeug und seinem Betrieb aufzeichnet, vor allem in den Sekunden vor, während und nach einem Unfall.

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„Es werden keine GPS-Daten oder andere identifizierende Daten gespeichert. Die anonymisierten EDR-Daten werden zur Unfalluntersuchung und -analyse verwendet.“

Der Minister gibt an, dass die Blackbox keine Daten enthalte, anhand derer Fahrzeug, Halter oder Fahrer identifiziert werden könnten. Nach Angaben des Ministers sollen die EDR-Daten dazu dienen, die Verkehrssicherheit zu analysieren und die Wirksamkeit der konkret getroffenen Maßnahmen zu bewerten, ohne dass anhand der gespeicherten Daten der Besitzer oder Besitzer eines bestimmten Fahrzeugs identifiziert werden könne.

Versicherer

Versicherer geben an, dass sie mehr Informationen benötigen, um moderne Produkte und Dienstleistungen anbieten zu können. Bis vor Kurzem arbeiteten Versicherer nur mit Daten aus der Vergangenheit, die von Versicherungsnehmern geliefert wurden. Die Erfassung der Daten durch das Fahrzeug und die Möglichkeit, diese in Echtzeit weiterzugeben, bedeutet, dass Versicherer jetzt über wesentlich genauere und aktuellere Daten verfügen können. Versicherer nutzen diese Art von Daten, um Produkte und Dienstleistungen fortzuführen und weiterzuentwickeln. Es versteht sich von selbst, dass Versicherer vorerst nur mit Einwilligung des Verbrauchers auf diese Daten zugreifen können. Schließlich sollte der Verbraucher die Kontrolle über diese Daten haben.

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Die Auslesung der EDR-Daten erfolgt in der Regel im Auftrag eines Richters oder der Staatsanwaltschaft.

Noch immer ermittelt die Polizei die Ursachen durch aufwändige Analysen und Zeugenaussagen. Der niederländische Versichererverband ist der Ansicht, dass eine zuständige Behörde wie die Polizei zunehmend in der Lage sein sollte, Daten eines Event Data Recorders (EDR) zur Erstellung von Unfallberichten zu nutzen. Wird das EDR (Black Box) direkt von einer unabhängigen Stelle, beispielsweise der Polizei, ausgelesen, sind die Daten über den Zeitpunkt kurz vor und zum Zeitpunkt des Unfalls zuverlässig. Erhalten Versicherer über die Polizei Zugriff auf diese Daten, können sie sich schnell ein Urteil über die Haftung bilden. Sowohl Versicherte als auch Geschädigte profitieren von einer schnellen Schadensabwicklung. Die schnelle Haftungsfeststellung ist dabei ein wesentlicher Bestandteil.

Eigentum

Die Daten gehören grundsätzlich dem Fahrer bzw. Eigentümer. Ausgangspunkt für Versicherer ist auch, dass der Kunde das Sagen hat. Der Verbraucher hat die Kontrolle über fast alle Fahrzeugdaten. So muss der Verbraucher beispielsweise frei entscheiden können, wo und mit welchen Teilen das Auto repariert wird, wo das Auto versichert ist und was mit seinen Daten passiert. Diese Freiheit gewährleistet den Wettbewerb zwischen Zulieferern und einer Automobilindustrie, in der sich die Unternehmen gegenseitig auf dem Laufenden halten. Davon profitiert der Verbraucher.

rechtlich

Vor Gericht kann die Lage hinsichtlich der Eigentumsrechte an den Daten ganz anders aussehen. Die Auslesung der EDR-Daten erfolgt in der Regel im Auftrag eines Richters oder der Staatsanwaltschaft. Hierfür muss der Fahrer nicht immer eine Einwilligung erteilen, denn diese überwiegt das Interesse am individuellen Datenschutz im Sinne der Strafverfolgung.

Hersteller

Autohersteller sehen das anders. Peugeot betont zwar, dass der Hersteller „Eigentümer der Daten“ sei. BMW geht davon aus, seine Kunden bereits ordnungsgemäß über die Datenerhebung zu informieren. Darüber hinaus kann der BMW-Fahrer angeben, welche „Dritten“ die Daten nutzen dürfen. Volvo ist zurückhaltender. Nach Rücksprache mit der schwedischen Zentrale erklärt der Importeur, er wolle anderen Dienstleistern Zugriff auf „ausgewählte“ Daten gewähren, die „nicht direkt auf einen einzelnen Eigentümer zurückführbar“ seien.

Der Autobauer arbeitet bereits an besseren Vereinbarungen mit den Kunden, etwa einer Vereinbarung zwischen der Marke und den Kunden darüber, was mit den Nutzungsdaten geschehen soll.

Die Einführung verbindlicher EDRs in Fahrzeugen stellt einen wichtigen Schritt vorwärts bei den Bemühungen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit dar. Diese Technologie kann unschätzbar wertvolle Informationen liefern, die dazu beitragen können, Unfälle zu reduzieren und die Sicherheitsstandards zu verbessern. Gleichzeitig bestehen berechtigte Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes und der Datensicherheit. Es ist wichtig, dass die Regulierungsbehörden ein Gleichgewicht zwischen diesen beiden Aspekten herstellen und sicherstellen, dass die Rechte und Freiheiten des Einzelnen respektiert werden, während sie gleichzeitig eine größere Verkehrssicherheit anstreben.

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NS