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Die Flughäfen Maastricht Aachen (MAA), Lelystad (LA) und Rotterdam Den Haag (RTHA) wiesen im vergangenen Jahr keine Lärmüberschreitungen auf. Dies schreibt die Aufsichtsbehörde für menschliche Umwelt und Verkehr (ILT) in ihren Durchsetzungsberichten für 2020 zu diesen drei Regionalflughäfen. Die globale Koronakrise und die daraus resultierenden Maßnahmen sowie die stark reduzierten Flugbewegungen haben einen großen Einfluss darauf.

Lärmstandards und -regeln für die Nutzung des Flughafens gelten für alle Regionalflughäfen in den Niederlanden. Vorschriften für Abflugrouten müssen auch sicherstellen, dass das Überfliegen von bewohnten Gebieten minimiert wird. Das ILT prüft, ob die Flughäfen MAA, LA und RTHA den Lärmnormen und -regeln entsprechen, und kann erforderlichenfalls Sanktionen verhängen.

Am Ende eines jeden Betriebsjahres (Zeitraum 1. November bis 31. Oktober) erstellt das ILT einen Durchsetzungsbericht mit den Ergebnissen seiner Überwachung. Dieses Volumen unterscheidet sich in jeder Hinsicht von früheren Nutzungsjahren aufgrund des Einflusses der globalen und nationalen COVID-19-Probleme. Neben dem öffentlichen Leben wird die Luftfahrt auch stark von den Maßnahmen und Beschränkungen beeinflusst. Vergleiche mit, Grundzüge oder Entwicklungen aus früheren Jahren sind daher nicht möglich.

In diesem Geschäftsjahr sah das ILT keinen Grund, Maßnahmen im Zusammenhang mit Lärmüberschreitungen zu ergreifen. Darüber hinaus war die ILT in Bezug auf den Flughafen Maastricht Aachen mit Nachtfrachtflügen im Zusammenhang mit Korona nachsichtig.

In Bezug auf den Flughafen Rotterdam Den Haag halbierte sich die Anzahl der Nachtflüge. 8 dieser Flüge wurden weiter untersucht, aber die ILT stellte keine Verstöße fest. Darüber hinaus scheinen alle 71 Abweichungen von vorgeschriebenen Abflugrouten das Ergebnis von Anweisungen der Flugsicherung im Hinblick auf die Sicherheit zu sein. Der Flughafen Lelystad weist die gleichen Merkmale wie MAA und RTHA auf: Ein starker Rückgang der Lärmbelastung ab März 2020 infolge des verringerten Fluges aufgrund von Koronamaßnahmen Inspektion der menschlichen Umwelt und des Verkehrs.

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