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Das Gericht in Zutphen hat einen Taxifahrer wegen unanständiger Handlungen mit zwei seiner Fahrgäste verurteilt. Dem Verdächtigen wird vorgeworfen, einen Fahrgast am oder um den 2. Juli 9 in der Gemeinde Rheden zur Duldung einer oder mehrerer unanständiger Handlungen gezwungen zu haben. Mit seinem Taxibus, in dem er den Fahrgast beförderte, fuhr er zu einem Parkplatz entlang der A2019, wo er seinen Taxibus abstellte und sein Opfer zwang, eine oder mehrere unanständige Handlungen zu tolerieren.

Im März 2020 beging derselbe Taxifahrer auf der Strecke zwischen Sleeuwijk und Aalst in Aalst, Gemeinde Zaltbommel, erneut den Fehler, indem er ein Opfer zwang, eine oder mehrere unanständige Handlungen mit Gewalt und/oder Drohungen zu begehen und/oder zu tolerieren. Die Staatsanwaltschaft hat erklärt, dass die Schuld des Angeklagten rechtlich und überzeugend nachgewiesen werden kann.

Nach der Position der Verteidigung dass die Akten keine ausreichenden Beweise enthalten, um zu einer bewiesenen Tatsache zu gelangen. Auch können die Erklärungen der beiden Anmelder nicht als Beweismittel dienen. Die GPS-Daten der Taxifahrt zeigen, dass das Taxi über die Wilhelminasluis in Andel und kurz darauf über den van Heemstraweg fuhr. Das Gericht stellt zunächst fest, dass die Aussage eines der Opfer ausreichend durch andere Beweise gestützt wird. Immerhin wird die Aussage des zweiten Opfers durch die Erkenntnisse der Ermittlungen zu den gefundenen DNA-Spuren gestützt. 

Die Staatsanwaltschaft hat verlangt, dass der Verdächtige verurteilt zu einer Freiheitsstrafe von 7 Monaten, davon 3 Monate auf Bewährung mit einer Probezeit von 3 Jahren. Außerdem forderte sie ein Verbot der Beförderung von Jugendlichen und Personen mit körperlichen und/oder geistigen Behinderungen für die Dauer von 3 Jahren. Im Hinblick auf die beantragte einstweilige Verfügung stellte der Verteidiger fest, dass der Tatverdächtige seine Arbeit als Taxifahrer genießt und hat das Gericht gebeten, dies bei der Straffestsetzung zu berücksichtigen.

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ausreichende Beweissicherung