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Ab dem 30. Juni können nur noch Flotten ab 200 (landwirtschaftlichen) Baufahrzeugen auf einmal zur Registrierung eingereicht werden. Bisher lag die Mindestanzahl bei 25 Fahrzeugen. Die gleichzeitige Registrierung einer großen Anzahl von (landwirtschaftlichen) Baufahrzeugen ist bis zum 1. November möglich. Diese Maßnahme wurde nach Rücksprache mit der Industrie beschlossen. Besitzer, die weniger als 200 (landwirtschaftliche) Baufahrzeuge besitzen, können diese über die RDW-Website einzeln anmelden. Es soll zu einem geringeren Verwaltungsaufwand für die Eigentümer führen.

Einfacher und schneller

Bei der gleichzeitigen Zulassung einer großen Anzahl von Fahrzeugen handelt es sich um (landwirtschaftliche) Baufahrzeuge, die vor dem 1. Januar 2021 in Betrieb genommen wurden. Die gleichzeitige Registrierung mehrerer Fahrzeuge wurde geschaffen, um Unternehmen und RDW Zeit bei der Registrierung zu sparen. Die Erfahrung der letzten Monate zeigt jedoch, dass dies nicht gut funktioniert. Es sind noch viele zusätzliche Kontakte zwischen Unternehmen und RDW erforderlich, um die Registrierung abzuschließen. Mit der individuellen Bewerbung über die Website wird Bewerbern besser geholfen, die richtigen Daten einzutragen. Dies erleichtert und beschleunigt die Bearbeitung des Antrags. Dazu trägt auch das obligatorische Foto bei.

Individuelle Anfrage

Ab dem 30. Juni können Besitzer, die weniger als 200 (landwirtschaftliche) Baufahrzeuge besitzen, diese individuell über die RDW-Website anmelden. Ab dem 1. November ist die gleichzeitige Anmeldung von 200 oder mehr Fahrzeugen nicht mehr möglich, die Fahrzeuge müssen dann einzeln angemeldet werden. Die Einzelanmeldung online ist bis 31 möglich.

Korrekte Fahrzeugdaten

Bei der Registrierung können sich Unternehmen Zeit und Ärger sparen, indem sie vorab sorgfältig prüfen, welche Daten benötigt werden und wie Sie diese abrufen können. Werden die angeforderten Informationen nicht oder falsch eingegeben, kann der Antrag nicht bearbeitet werden. Auf der Website  finden Sie weitere Informationen zu den benötigten Fahrzeugdaten und wo diese zu finden sind.

Nur für juristische Personen

Die gleichzeitige Anmeldung von 200 oder mehr (landwirtschaftlichen) Baufahrzeugen ist nur juristischen Personen möglich, die bei der Handelskammer eingetragen sind. Personengesellschaften und Einzelunternehmen können daher von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch machen. Die befristete Option soll es Unternehmen mit Hunderten von Fahrzeugen, wie Miet- und Leasingunternehmen und dem RDW, ermöglichen, eine große Anzahl von Fahrzeugen gleichzeitig effizient zu registrieren. Unternehmen mit einem großen Fuhrpark tun gut daran, rechtzeitig Registrierungen anzufordern, damit die Anträge fristgerecht bearbeitet werden können. Um mehrere Fahrzeuge gleichzeitig anzumelden, muss ein Antragsformular ausgefüllt werden, wonach sich der RDW mit dem Antragsteller in Verbindung setzt.

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