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Friesland und Südholland hinken bei der Zulassung von (landwirtschaftlichen) Baufahrzeugen hinterher, während Gelderland und Limburg gut abschneiden. Dies geht aus den Zahlen der ersten sechs Monate des RDW hervor. Nur jedes dritte (landwirtschaftliche) Baufahrzeug ist zugelassen. Vor allem die Arbeits- und Straßenbaufahrzeuge sowie die speziellen (landwirtschaftlichen) Baufahrzeuge hinken hinterher.

Mehr Anmeldungen bei schlechtem Wetter

In Friesland bzw. Südholland 17 % bzw. 21 % der zugelassenen (landwirtschaftlichen) Baufahrzeuge, nur die Hälfte von Gelderland und Limburg (43 % bzw. 42 %). Auch Nordbrabant (37 %) schneidet relativ gut ab. Das RDW weiß nicht genau, was die Erklärung für den Unterschied ist. Bemerkenswert ist, dass es bei schlechtem Wetter viel mehr Anmeldungen gibt als bei gutem Wetter.

Nur 3 von 10 registrierten sich

Am 1. Juli waren 164.000 der geschätzten 550.000 Fahrzeuge zugelassen (30 %). Das sind 100.000 Traktoren, 43.000 Anhänger und gezogene Maschinen sowie 21.000 sogenannte „Kraftfahrzeuge mit begrenzter Geschwindigkeit“ (MMBS). Vor dem 1. Januar 2022 müssen alle zulassungspflichtigen (landwirtschaftlichen) Baufahrzeuge beim RDW angemeldet werden, um auf öffentlichen Straßen zugelassen zu werden. Dies können Sie über die Website des RDW für 18 Euro erledigen. Danach ist eine Anmeldung nur noch nach einer aufwändigeren Prüfung beim RDW möglich. Ab 2022 darf ein (landwirtschaftliches) Baufahrzeug nicht mehr ohne Zulassungsbescheinigung auf der Straße fahren.

Hilfe bei der Registrierung

In den ersten Monaten erwies es sich für die Antragsteller als schwierig, die richtigen Angaben wie Fahrgestellnummer, Handelsname und Typ zu machen. Es handelt sich um eine so vielfältige Gruppe von Fahrzeugen unterschiedlicher Baujahre, dass nicht immer klar ist, wo sich die Daten befinden. Besonders die Fahrgestellnummer bzw. Fahrzeugidentifikationsnummer (VIN) ist entscheidend, denn sie ist der Schlüssel zur Zulassung. Der RDW bietet Bewerbern mittlerweile viele Hilfestellungen und Anleitungen zum Ausfüllen. Darüber hinaus hilft die Website, auf der Eigentümer den Antrag stellen, dabei, die richtigen Informationen einzugeben.

Bedenken hinsichtlich Kraftfahrzeugen mit begrenzter Geschwindigkeit

Der RDW ist besorgt über die Gruppe der Kraftfahrzeuge mit begrenzter Geschwindigkeit. Dabei handelt es sich um Fahrzeuge, die im Baugewerbe, bei Infrastrukturprojekten und in der Logistik eingesetzt werden, wie zum Beispiel Hubarbeitsbühnen, Bagger, Radlader und Gabelstapler, aber auch selbstfahrende Erntemaschinen, Reisezüge, Umzugsgeschäfte und geprüfte Fahrzeuge. Von den erwarteten 21.000 Fahrzeugen sind gerade erst 130.000 zugelassen, etwa 16 Prozent. Es handelt sich um eine so vielfältige Gruppe von Haltern, dass sich das RDW fragt, ob sich jeder Besitzer darüber im Klaren ist, dass er sein Fahrzeug anmelden und gut informiert sein muss.

Missverständnisse

Durch den Kontakt mit dem Kundendienst hat das RDW festgestellt, dass es immer noch Missverständnisse bezüglich der Registrierungspflicht gibt. Beispielsweise ist eine Zulassung erforderlich, wenn das (landwirtschaftliche) Baufahrzeug schneller als 6 km/h fährt, nicht erst ab 25 km/h. Ein Fahrzeug muss auch dann angemeldet werden, wenn das (landwirtschaftliche) Baufahrzeug auf eine öffentliche Straße, auch wenn es sich dabei um eine Landstraße, um einen kurzen Übergang von einem Feld zum anderen oder um einen öffentlichen Teil des eigenen Grundstücks handelt, fährt. Nach der Zulassung ist ein Kennzeichen nur für gebrauchte (landwirtschaftliche) Baufahrzeuge erforderlich, die 25 km/h oder schneller fahren. Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle (landwirtschaftlichen) Baufahrzeuge ein Kennzeichen haben.

Maße

In Absprache mit der Branche ergreift das RDW Maßnahmen, um mehr Besitzer zur Registrierung ihres Fahrzeugs zu motivieren. So wurde beispielsweise die Kommunikationskampagne ausgeweitet, spezifische Zielgruppen per E-Mail angeschrieben und der RDW macht bei einigen Messen im Herbst auf eine rechtzeitige Anmeldung aufmerksam.

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