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Eine gute Nachricht für die Branche ist, dass es keine Anpassung der Auslastung im Taxiverkehr geben wird. Die als dringende Empfehlung formulierte 1,5-Meter-Maßnahme ist nun wieder die Regel. Dies ist besonders wichtig für Spediteure an Geschäftsstandorten. Der Sicherheitsabstandsstandard gilt nicht für Personen in öffentlichen Verkehrsmitteln, sonstigen gewerblichen Personenbeförderungen und Personen in Beförderungen zu privaten Zwecken, sofern es sich bei der Beförderung überwiegend um Ortswechsel und nicht um Freizeitbeförderungen handelt. Der Sicherheitsabstandsstandard gilt nicht für Personen an einem Bahnhof, Zwischenstation oder einer sonstigen Einrichtung des öffentlichen Personennahverkehrs oder sonstigen gewerblichen Personenverkehrs und den dazugehörigen Bahnsteigen, Treppen, Tunneln und Aufzügen, mit Ausnahme der dort befindlichen geschlossenen Plätze, insofern da der Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden kann.

Beim Taxitransport trägt der Fahrer eine chirurgische Maske und der/die Reisende eine nicht medizinische Maske, oder es kann eine physische Barriere zwischen Fahrer und Fahrgast installiert werden. Für einige Personen wird es nicht möglich sein, eine Mund-Nasen-Maske zu tragen. Diese Reisenden können ohne weitere Anpassungen der Auslastung mit dem Fahrzeug reisen. Kinder im Grundschulalter müssen keine nicht-medizinische Mundkappe tragen und es gibt keine Obergrenze für die Anzahl der Reisenden pro Fahrzeug. Alle Sitzplätze können genutzt werden.

eine Mundmaske tragen

Die größte Änderung findet sich daher im Protokoll für den Schülertransport < 17 Jahre. Dazu gehörte, dass alle Schülerinnen und Schüler der Sonder- (Grund-)Schule beim Transport eine nicht-medizinische Mundkappe tragen. Die Maßnahmen innerhalb der Protokollarbeitsgruppe, an der neben einigen KNV-Mitgliedern auch FNV und CNV beteiligt sind, gehen daher weiter als von den Ministerien angedeutet. Sie tun dies bewusst und in Absprache unter anderem mit den Gewerkschaften, weil sie glauben, dass dies der beste Weg ist, um die Sicherheit zu gewährleisten. Es trägt auch dazu bei, das Risiko eines (weiteren) Fahrerausfalls aufgrund von Infektionen zu reduzieren. Zudem ist es praktisch und möglicherweise auch aus Datenschutzgründen für Beförderer und Fahrer schwierig, genau zu bestimmen, zu welcher Gruppe ein bestimmter Schüler gehört. Da diese Maßnahme von Trägern, Kunden und Eltern von Kindern möglicherweise einige Vorbereitungszeit erfordert, wird diese Anpassung am Montag, den 6. Dezember oder so bald wie möglich wirksam.

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Das Taxitransportprotokoll wurde von Royal Dutch Transport (KNV), dem nationalen Verband für Unternehmer im Gesundheitswesen und Taxitransport, zusammen mit den Gewerkschaften FNV und CNV Vakmensen erstellt. Im Rahmen der Kabinettspolitik und Beratung von RIVM zur Bekämpfung des Coronavirus wollen Taxiunternehmer und ihre Mitarbeiter dies nutzen, um Taxitransporte möglichst verantwortungsvoll durchzuführen.

Rotzblasenpolitik

Des Weiteren wurde die „Snotte Bubble Policy“ an die Richtlinien des RIVM angepasst, was kurz gesagt bedeutet, dass 4-12 Jährige bei leichten Erkältungsbeschwerden nicht mehr transportiert werden dürfen.

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Gesichtsmasken für Fahrer