Drucken Freundlich, PDF & Email

Die Brüsseler Regierung hat sich heute Morgen auf eine Notlösung für Uber-Fahrer geeinigt. Wenn alles gut geht, sollen sie Mitte Dezember wieder nach Brüssel fahren können. Daran sind einige Bedingungen geknüpft, die Reaktionen sind jedoch überwiegend positiv. Die Brüsseler Regierung musste eine Lösung für die mehr als 1000 Uber-Fahrer finden, die seit Ende November nicht mehr fahren konnten, weil Uber die App offline genommen hatte. Diese Lösung wurde nun im Schoß der Regierung gefunden. PS und Ecolo standen den niederländischsprachigen Parteien und Défi diametral gegenüber. Doch Ministerpräsident Rudi Vervoort (PS) hat einen Konsens über eine einstweilige Anordnung gefunden, die es Uber-Fahrern erlauben könnte, zurückzufahren.

Nach BRUZZ des gemeinnützigen Vereins Vlaams-Brusselse Media, sind daran einige Bedingungen geknüpft. Die Fahrer müssen mindestens zwanzig Stunden pro Woche leisten. Es betrifft daher nur Fahrer, die ihr Haupteinkommen von Uber beziehen. Außerdem müssen sie ihre Lizenz vor dem 15. Januar dieses Jahres beantragt haben. Darüber hinaus dürfen die Fahrer nur mit elektronischer Reservierung arbeiten und keine Kunden abholen. Sie dürfen auch die Busspuren oder Taxistände nicht benutzen. 

Die Limousinenunternehmen müssen auch über die Betreiber und Fahrer, die die Autos fahren, sowie über die allgemeinen Nutzungsbedingungen transparent sein und ihren Sitz in Belgien haben. Die Notverordnung gilt bis zum Inkrafttreten des maßgeblichen Taxigesetzes. Damit will die Regierung spätestens im nächsten Sommer landen. Der Vorschlag respektiere laut Premierminister Vervoort die Gerichtsurteile der letzten Jahre zu Plattformtaxis.

Lesen Sie auch  Wasserstoff: French Hype bringt Wasserstofftaxis nach Brüssel

Europäische Kommission

Die Europäische Kommission hat inzwischen Pläne zur Klärung des Status von Plattformarbeitern vorgeschlagen, etwa der Fahrradkuriere von Deliveroo oder Takeaway.com und der Uber-Fahrer. Wenn ein Unternehmen mindestens zwei von fünf erfüllt Kriterien antwortet, gilt er automatisch als Arbeitgeber und arbeitet für ihn als Arbeitnehmer. 

Es ist fast unmöglich, die Zahl der Klagen über den Status dieser Plattformarbeiter zu zählen. Denken Sie nur an die jüngste Entscheidung des Brüsseler Berufungsgerichts, die die Arbeit der Fahrer mit der Uber-App verhinderte. Um die Bestimmung dieses Status zu klären und den als Arbeitnehmer gemeldeten Arbeitnehmern die richtigen Beschäftigungs- und Sozialrechte zu gewähren, legt die Kommission daher eine neue Richtlinie vor. Sie wird nun vom Europäischen Parlament und dem Rat erörtert. Nach Verabschiedung der Richtlinie haben die EU-Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

Lesen Sie auch: Uber muss sein Geschäftsmodell in London überarbeiten