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Die Abteilung Verwaltungsgerichtsbarkeit des Staatsrates hat entschieden, dass diese sogenannte Berechnungsentfernung von 25 Kilometern für einzelne Projekte akzeptabel ist.

Für jedes Projekt, das Stickstoff produziert, müssen die Stickstofffolgen bis zu einer Entfernung von 25 Kilometern berechnet werden. Sei es der Bau oder Ausbau einer Straße oder die Errichtung oder Erweiterung eines Viehzuchtbetriebes. Diesen Abstand hat das Kabinett 2021 festgelegt. Darüber wird jedoch diskutiert, insbesondere ob die Entfernung groß genug ist, um die Folgen von Stickstoffniederschlägen vollständig zu sehen. Die Verwaltungsgerichtsbarkeitsabteilung des Staatsrates hat heute (5. April 2023) entschieden, dass diese sogenannte Berechnungsentfernung von 25 Kilometern für einzelne Projekte akzeptabel ist.

Zwischenverfügung ViA15

Dies geschieht in einer sogenannten Zwischenverfügung im Fall der Trassenentscheidung „A15/A12 Ressen-Oudbroeken (ViA15)“ des Ministers für Infrastruktur und Wasserwirtschaft. Mit dieser Zwischenverfügung steht noch nicht fest, ob die A15 am Kreuz Ressen verlängert und an die A12 angeschlossen werden kann. Denn die Abteilung Verwaltungsgerichtsbarkeit hat noch nicht über alle Einwendungen entschieden, die gegen die Trassenentscheidung erhoben wurden. Darüber entscheidet sie später endgültig.

Große gesellschaftliche Bedeutung

Aufgrund der großen gesellschaftlichen Bedeutung hat sich die Abteilung Verwaltungsgerichtsbarkeit für eine Zwischenverfügung zur Berechnungsentfernung von 25 Kilometern und die Verwendung des sogenannten SRM2+ Berechnungsmodells für den Straßenverkehr in einer Zwischenverfügung entschieden. Die Berechnungsstrecke wurde erstmals für den geänderten Trassenbeschluss für die ViA15 im September 2021 verwendet und wird seit Januar 2022 für alle stickstoffverursachenden Projekte verwendet. Eine Beurteilung der Zulässigkeit sowohl des Berechnungsmodells als auch der Berechnungsstrecke ist daher nicht nur für diesen Fall, sondern für viele Projekte von großer Bedeutung.

Berechnungsmodelle: Wie wird der Stickstoffniederschlag berechnet?

Mit dem AERIUS-Rechner wird berechnet, wie viel Stickstoff aus einem einzelnen Projekt in geschützte Natur gelangt. Dabei kommen zwei Berechnungsmodelle für den Straßenverkehr zum Einsatz: SRM2+ und OPS. Das Modell SRM2+ wird verwendet, um die Stickstoffdeposition innerhalb von 5 Kilometern einer Straße zu berechnen. Das OPS-Modell wird für Entfernungen zwischen 5 und 25 Kilometern verwendet. Die Einwände argumentieren, dass der Minister nur das OPS-Modell verwenden sollte, da das SRM2+-Modell den Stickstoffniederschlag unterschätzen würde, der in einem Naturschutzgebiet landet. Die Abteilung Verwaltungsgerichtsbarkeit entschied, dass dies nicht der Fall sei. Nach Angaben der Abteilung Verwaltungsgerichtsbarkeit basiert das SRM2+-Modell, das der Minister für die Streckenentscheidung 2021 verwendet hat, auf „besten wissenschaftlichen Erkenntnissen“. Der Minister hat die Einwände gegen dieses Modell unter Berufung auf Berichte von RIVM und TNO überzeugend widerlegt, so das oberste Verwaltungsgericht.

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Für jedes Projekt, das Stickstoff produziert, müssen die Stickstofffolgen bis zu einer Entfernung von 25 Kilometern berechnet werden. Sei es der Bau oder Ausbau einer Straße oder die Errichtung oder Erweiterung eines Viehzuchtbetriebes

Berechnungsentfernung: Bis zu welcher Entfernung soll der Stickstoffniederschlag berechnet werden?

Anschließend hat die Abteilung Verwaltungsgerichtsbarkeit des Staatsrat beurteilen, ob eine Berechnungsentfernung von bis zu 25 Kilometern für die Berechnung der Stickstofffolgen eines einzelnen Projekts akzeptabel ist. Das ist der Fall. Jedes Rechenmodell hat eine Grenze, ab der es keine wissenschaftlich belastbaren Aussagen mehr treffen kann. Damit ist darüber hinaus zu unsicher, ob die Berechnung noch der Realität entspricht. Mit Studien unter anderem von RIVM und TNO hat der Minister überzeugend begründet, dass die maximale Entfernung, innerhalb derer noch wissenschaftlich verlässliche Stickstoffberechnungen für ein einzelnes Projekt durchgeführt werden können, 25 Kilometer beträgt. Auch das europäische Naturschutzrecht verlangt, dass für jedes Vorhaben die negativen Folgen für die geschützte Natur nach bestem wissenschaftlichem Erkenntnisstand kartiert werden. Das Modell zur Berechnung der Stickstofffolgen von Projekten mit der Berechnungsgrenze bei 25 Kilometern entspricht bester wissenschaftlicher Erkenntnis.

Stickstoff außerhalb der 25-Meilen-Grenze

Das bedeutet nicht, dass Stickstoff, der in Naturschutzgebieten jenseits der 25-Kilometer-Grenze landet, irrelevant ist. Diese Stickstofffällung ist Teil der gesamt Stickstoffniederschläge in den Niederlanden und können nicht mehr dem einzelnen Projekt zugeordnet werden. Die Regierung ist dafür verantwortlich, Maßnahmen zu ergreifen, um die Verschlechterung der geschützten Natur infolge dieser nationalen Stickstoffniederschläge zu verhindern. Die Frage, ob diese Maßnahmen der Kritik standhalten, kann jedoch nicht im Rahmen der Bewertung eines einzelnen Vorhabens, wie etwa einer Trassenentscheidung oder einer Naturgenehmigung, gestellt werden.

Fortsetzungsfall Streckenentscheidung ViA15

Mit dem heutigen Zwischenbescheid wird festgestellt, dass die der entsprechenden Bewertung zugrunde liegende Stickstoffberechnung für die Trassenentscheidung ViA15 in Ordnung ist. Was bleibt, sind die Einwendungen von fünf Einsprechenden gegen die angemessene Veranlagung und die externe Verrechnung. Die Abteilung Verwaltungsgerichtsbarkeit wird das Verfahren mit diesen Einsprechenden fortführen und später endgültig über die Trassenentscheidung für die ViA15 entscheiden. Für einen der Einwände, Steenfabriek Huissenswaard BV, endet das Verfahren heute. Die Abteilung Verwaltungsgerichtsbarkeit erklärt ihre Beschwerde für unbegründet. 

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