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Mit Inkrafttreten des neuen Beschlusses können Kommunen wieder Genehmigungen und Fahrerausweise ausstellen

Bald haben Taxiunternehmen wieder die Möglichkeit, bei den örtlichen Behörden neue Genehmigungen und Fahrerausweise zu beantragen. Die flämische Regierung hat die Durchführungsverordnung zur Taxiverordnung wieder in Kraft gesetzt, nachdem sie zuvor vom Staatsrat aufgehoben worden war. Sobald das neue Dekret im belgischen Amtsblatt veröffentlicht wurde, tritt es in Kraft. 

Das Ministerium für Mobilität und öffentliche Arbeiten wird den Taxisektor, die örtlichen Behörden und andere beteiligte Parteien informieren, sobald dies geschieht. Die flämische Ministerin für Mobilität und öffentliche Arbeiten, Lydia Peeters, erklärte: „Taxis spielen eine wichtige Rolle in unserer Mobilität. Wir haben daher im Interesse der Branche alle Anstrengungen unternommen, damit eine geänderte Entscheidung schnellstmöglich in Kraft tritt. Ich freue mich, dass es uns gelungen ist.“

Zerstörung

Am 30. März 2023 annullierte der Staatsrat das Durchführungsdekret zum Taxi-Dekret, nachdem der Taxisektor selbst einen Nichtigkeitsantrag gestellt hatte. Die Entscheidung wurde aus rein verfahrensrechtlichen Gründen aufgehoben. Infolgedessen waren sowohl die Durchführungsbedingungen des Dekrets als auch die Verfahren zur Erlangung von Genehmigungen und Fahrerausweisen nicht mehr in Kraft.

(Text geht unter dem Foto weiter)
Ministerin Lydia Peeters

„Mit Inkrafttreten des neuen Beschlusses können Kommunen wieder Genehmigungen und Fahrerausweise ausstellen. Das Ministerium für Mobilität und öffentliche Arbeiten wird den Taxisektor und die lokalen Behörden informieren, wenn das neue Dekret in Kraft tritt. Wir hoffen auf eine schnelle Veröffentlichung im Belgischen Amtsblatt, nach der es automatisch in Kraft tritt“, sagte Minister Peeters.

Taxifahrer und -unternehmer, die bereits im Besitz eines gültigen Führerscheins und einer gültigen Fahrerlaubnis waren, konnten ihre Tätigkeit weiterhin gemäß der Verordnung über die individuell vergütete Personenbeförderung ausüben. Trotz der Aufhebung der Verordnung blieben ihre Genehmigungen und Fahrerausweise gültig.

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Die flämische Ministerin Lydia Peeters hat sich geäußert maximale Anstrengung angesichts des Interesses der Taxibranche die Entscheidung so schnell wie möglich wiederherzustellen. Bei jedem Schritt wurde auf Dringlichkeit gedrängt. Heute hat die flämische Regierung die endgültige Genehmigung zur Wiederherstellung der Taxigesetzgebung erteilt. Jetzt müssen wir nur noch auf die Veröffentlichung im Belgischen Amtsblatt warten, bevor das neue Dekret in Kraft tritt.

Bis zum Inkrafttreten des Rückforderungsbeschlusses genehmigte die flämische Regierung im Mai einen Beschluss, der es Taxibetreibern ermöglichte, über VLAIO (Flämische Agentur für Innovation und Unternehmertum der flämischen Regierung) einen Überbrückungskredit zu beantragen. Unternehmen, die aufgrund der vorübergehenden Zerstörung in finanzielle Schwierigkeiten geraten, können bei VLAIO einen Überbrückungskredit beantragen. Mehr Info: www.vlaio.be/overbruggingslening.

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