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Nach einem negativen Urteil des Unterbezirksgerichts gab das Gericht der Klage von FNV statt und wies TUI an, FNV als Verhandlungspartner anzuerkennen.

Der Oberste Gerichtshof hat entschieden, dass die Entscheidung des Gerichts, wonach TUI sich nicht weigern kann, mit der Gewerkschaft FNV über einen Tarifvertrag für ihr Kabinenpersonal zu verhandeln, weiterhin aufrechterhalten wird. Dieses Urteil markiert einen wichtigen Moment in der niederländischen Arbeitsrechtsprechung und unterstreicht die Komplexität der Verhandlungen über kollektive Arbeitsbedingungen.

Der Fall begann, als sich FNV mit der Bitte an TUI wandte, die grundlegenden Beschäftigungsbedingungen des Kabinenpersonals auszuhandeln. TUI lehnte dies mit der Begründung ab, sie führe bereits Verhandlungen mit ihrem eigenen Betriebsrat (OR), dem zusätzliche Befugnisse zur Entscheidung über diese Bedingungen eingeräumt worden seien. Die Gewerkschaft beließ es jedoch nicht dabei und zog vor Gericht.

Das erste Urteil des Richters des Unterbezirksgerichts fiel gegen FNV, doch im Berufungsverfahren entschied das Gericht zugunsten der Gewerkschaft. TUI entschied daraufhin, Kassationsbeschwerde beim Obersten Gerichtshof einzulegen. Die zentrale Rechtsfrage war, ob ein Arbeitgeber verpflichtet ist, mit einer Gewerkschaft über Tarifbedingungen zu verhandeln.

Der Oberste Gerichtshof bestätigte, dass ein Arbeitgeber grundsätzlich selbst bestimmen kann, ob und mit wem kollektive Arbeitsbedingungen ausgehandelt werden. Dennoch kann es sozial fahrlässig und daher rechtswidrig sein, eine ausreichend repräsentative Gewerkschaft von den Verhandlungen auszuschließen. Wichtig bei dieser Betrachtung sind die Repräsentativität und Expertise der Gewerkschaft, die Bedeutung unabhängiger Verhandlungen und die Unterstützung der Arbeitnehmer für die aktuelle Verhandlungsmethode.

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Foto: © Pitane Blue - TUI Crew

Die Entscheidung des Gerichts, dass TUI für ihr Kabinenpersonal einen Tarifvertrag mit der Gewerkschaft FNV aushandeln muss, bleibt bestehen. Das hat der Oberste Gerichtshof entschieden.

Im Fall von TUI entschied das Gericht, dass die Weigerung von TUI, mit FNV zu verhandeln, angesichts der Repräsentativität der Gewerkschaft und der Bedeutung unabhängig ausgehandelter Beschäftigungsbedingungen nicht gerechtfertigt sei. Der Oberste Gerichtshof schloss sich dieser Interessenabwägung an und bestätigte damit die Entscheidung des Gerichts.

Die Kassationsanwältin Marieke van der Keur, die im Namen der FNV handelte, betonte die Bedeutung dieses Urteils für die Anerkennung von Gewerkschaften bei Verhandlungen über Beschäftigungsbedingungen. Der Fall unterstreicht die Bedeutung einer ausgewogenen Vertretung der Arbeitnehmerinteressen, insbesondere in Branchen, in denen die Beschäftigungsbedingungen einen direkten Einfluss auf die Lebensqualität der Arbeitnehmer haben.

De Uitspraak Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs ist nicht nur ein Sieg für FNV, sondern auch ein klares Signal an andere Arbeitgeber, die versuchen, die Verhandlungsrechte der Gewerkschaften zu umgehen, indem sie den Betriebsräten weitreichende Befugnisse einräumen. Das Recht der Arbeitnehmer, sich von einer unabhängigen Partei vertreten zu lassen, bleibt ein Eckpfeiler des niederländischen Arbeitsrechts.

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