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Gleiche Wettbewerbsbedingungen können nicht aufrechterhalten werden, wenn chinesische Unternehmen problemlos Ausschreibungen in Europa gewinnen können, während Ausschreibungen in China für europäische Unternehmen tatsächlich nicht zugänglich sind. Ein gutes Beispiel dafür ist die Ausschreibung für die U-Bahn-Linie in Stockholm. Die Regierung teilt diese Ansicht und vertritt daher den Standpunkt, dass es angesichts der veränderten geopolitischen Umstände wichtig ist, dass es ein EU-Instrument gibt, das mehr Gegenseitigkeit für EU-Unternehmen auf staatlichen Beschaffungsmärkten in Drittländern erreicht.

Die Ministerin für Außenhandel und Entwicklungszusammenarbeit Sigrid Kaag schreibt dem Parlament, dass das Interesse auch in der EU breiter geteilt werde. Aus diesem Grund wurden die Diskussionen über den Vorschlag der Europäischen Kommission für ein internationales öffentliches Beschaffungsinstrument (IIO/IPI2) wieder aufgenommen. 

Ziel dieses Vorschlags ist es, Drittstaaten dazu zu bewegen, das WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) zu unterzeichnen oder bilaterale Handelsabkommen mit der EU abzuschließen, die den Zugang zu öffentlichen Beschaffungsmärkten regeln, wie beispielsweise die Ausschreibung für die U-Bahn-Linie in Stockholm.

Andernfalls kann die Kommission beschließen, auf Angebote aus einem Drittland einen Preisaufschlag zu erheben. Die Regierung ist entschlossen, den Kommissionsvorschlag zu ändern. Diese müssen insbesondere dazu führen, dass der Vorschlag wirksamer wird, den Mitgliedstaaten weiterhin Möglichkeiten bietet, restriktive Maßnahmen im Rahmen der Vergaberichtlinien zu ergreifen und der Verwaltungsaufwand für Unternehmen und öffentliche Auftraggeber möglichst gering bleibt möglich.

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Chinesische Staatsunternehmen können für europäische öffentliche Projekte unter dem Selbstkostenpreis bieten und so europäische Unternehmen vom Markt verdrängen. Die Regierung legt großen Wert darauf, dass im europäischen Binnenmarkt ein fairer Wettbewerb zwischen Unternehmen um staatliche Ausschreibungen stattfinden kann. Die europäischen Vergaberichtlinien bieten Möglichkeiten, dieses Problem anzugehen.

Diese Richtlinien wurden in den Niederlanden im Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen von 2012 umgesetzt. Gemäß Artikel 2.116 dieses Gesetzes müssen öffentliche Auftraggeber ein Angebot untersuchen, das ungewöhnlich niedrig erscheint, indem sie das betreffende Unternehmen um eine Erklärung bitten, wie der Preis ermittelt wurde. Kann ein Bieter die niedrige Höhe des vorgeschlagenen Preises nicht ordnungsgemäß belegen, kann der Auftraggeber dieses Angebot nicht berücksichtigen. Ungewöhnlich niedrige Angebote aufgrund der Nichteinhaltung umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlicher Verpflichtungen müssen vom Auftraggeber sogar zurückgenommen werden.

Dies gilt für alle Ausschreibungen, unabhängig vom Herkunftsland des Bieters. Dies trägt zu gleichen Wettbewerbsbedingungen für Unternehmer bei. Eine weitere Möglichkeit, gleichere Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten, ist die Festlegung qualitativer Vergabekriterien, beispielsweise Umweltkriterien. Darüber hinaus müssen niederländische – und andere europäische – öffentliche Auftraggeber keine Angebote aus Ländern zulassen, die nicht dem Government Procurement Agreement (GPA) der WTO angehören, wie beispielsweise China. Im Fall der Stockholmer U-Bahn wurde offenbar beschlossen, solche Registrierungen freiwillig zuzulassen.

Der U-Bahn-Netz Stockholm besteht derzeit aus drei Linien: der grünen, der roten und der blauen Linie, die zusammen einhundert Stationen passieren. Diese Linien haben jeweils auch eigene Abzweigungen mit unterschiedlichem Endziel

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U-Bahnlinie Stockholm - Schweden
Sigrid AM Kaag