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Nur die Hälfte der Träger hat den erweiterten Kontinuitätsbeitrag beantragt. Corona hatte 2020 finanzielle Auswirkungen auf Taxiunternehmen, die zum Beispiel Patienten zum und vom Krankenhaus transportieren (sitzender Patiententransport). Die Krankenversicherer in den Niederlanden (ZN) haben mit der Royal Dutch Transport (KNV) vereinbart, dass das Kontinuitätsbeitragssystem (cb-System), auf das sich die Verkehrsunternehmen bereits verlassen konnten, bis Dezember 2020 verlängert wird Fluggesellschaften wurde auf 2,35% festgelegt.

Aufgrund der Corona-Maßnahmen konnten Patiententransporter weniger Fahrten unternehmen als vor dem Corona-Ausbruch. Sie konnten auch nicht mehrere Passagiere gleichzeitig befördern. Zudem mussten sie mit längeren Umrüstzeiten umgehen. Gleichzeitig mussten sie in Kotflügel und zusätzliche Reinigungsarbeiten investieren. Die Maßnahmen dauerten, zum Teil aufgrund staatlicher Vorgaben, länger als die bisherige Geltungsdauer der cb-Regelung der Krankenkassen. Deshalb wird diese Regelung nun auch für den sitzenden Patiententransport erweitert.

die Hälfte der Träger hat einen Antrag auf den erweiterten Kontinuitätsbeitrag gestellt

Erweitertes cb-Schema

ZN ist es wichtig, dass die Versicherten während und nach der Corona-Krise medizinische Sitztransporte nutzen können. Sie freuen sich daher, dass wir uns mit dem Dachverband der Verkehrsunternehmen (KNV) auf eine geeignete Ergänzung der bereits zugesagten Unterstützung geeinigt haben. Die Erstattung für Covid-Fahrten wird in diesen Vereinbarungen ermäßigt. Das cb-Programm wurde bereits einmal verlängert, läuft aber mit dieser Regelung von März bis Dezember 2020. zur Unterzeichnung. Der Schalter dafür wird am 1. Oktober geöffnet. Der Zähler ist über VECOZO zu finden, genau wie bei der ursprünglichen cb-Anwendung. Die Verlängerung steht nur Carriern offen, die bereits vom cb-Schema Gebrauch gemacht haben. Die cb-Regelung wurde geschaffen, um Umsatzeinbußen durch die Corona-Krise auszugleichen.

Zusatzkostenschema

Bestandteil dieser Vereinbarungen ist, dass auch der Mehrkostenanteil für Krankentransporter festgelegt wurde. Dieser Prozentsatz beträgt 2,35%. Die Anbieter, die eine Zusatzkostenregelung für 2020 beantragt haben, können demnächst mit dem Beitrag rechnen. Mit der Zusatzkostenregelung erhalten Leistungserbringer einen Zuschuss für Mehrkosten, die ihnen durch die Corona-Krise entstehen, zum Beispiel für persönliche Schutzausrüstung. 

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ZN ist es wichtig, dass die Versicherten während und nach der Corona-Krise medizinische Sitztransporte nutzen können.