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Die Filialorganisation Kinderbetreuung (BK) ist mit der Entschädigung zufrieden, die Nutzerinnen und Nutzer der Stint erhalten, weil sie den Elektroroller nicht benutzen dürfen. Der Staatsrat (RvS) hat am Mittwochmorgen entschieden, dass das Kabinett unter anderem Schäden an der Kinderbetreuung ersetzen muss, wenn die Stint wurde von der Straße genommen. Der Wirtschaftsverband will sich so schnell wie möglich mit dem Minister treffen, um eine ordentliche Einigung zu gewährleisten. „Nach drei Jahren möchten wir damit Schluss machen“, antwortet Direktorin Emmeline Bijlsma.

Sie sagte Anfang dieser Woche in Nieuwsuur, dass 170 Kitas bereits jeweils 100.000 Euro erlitten hätten, auch weil sie andere Transporte organisieren mussten. „Der Staatsrat appelliert ziemlich eindringlich an den Minister, schnell eine gütliche Einigung mit uns zu erzielen. Wir unterstützen diesen Aufruf“, sagt Bijlsma.

Der Regisseur sagt, es sei schade, dass die Entschädigung nur für "Licht" gilt Stints, mit einem 800-Watt-Elektromotor. Auch für andere StintNach Angaben der Organisation hätte diese Entscheidung gültig sein müssen. Der RvS hat den Minister aufgefordert, mit den Benutzern der schwereren Stints Entschädigung zu besprechen. „Und das wiederum ist ein Gewinn“, sagt Bijlsma.

Das Kabinett hat beschlossen, Stint nach einem tödlichen Unfall mit dem Elektrokarren in Oss im Jahr 2018 von der Straße ab, bei dem vier Kinder ums Leben kamen. Aufgrund der Dringlichkeit dahinter wegen Sicherheitsrisiken sei keine Zeit zum Abwarten des Entschädigungsverfahrens gewesen, so die damalige Ministerin Cora van Nieuwenhuizen (Infrastruktur). Neben den Nutzern muss auch der Hersteller, so das oberste Verwaltungsgericht, in jedem Fall auch eine Teilentschädigung erhalten.

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Stint kann in dieser Form nicht auf die Straße zurückkehren

Benutzer schwere Zeit

Das Ministerium für Infrastruktur und Wasserwirtschaft (IenW) verspricht Gespräche mit den Nutzern der schweren Stints über Entschädigung. Dies gab das Ministerium als Reaktion auf einen entsprechenden Beschluss des Staatsrates bekannt. Für die leichte Variante des Bollerwagens werden der Hersteller und die Käufer entschädigt. Dies wurde vom Verwaltungsgericht verlangt.

Der Staatsrat hat geprüft, ob Hersteller und Nutzer der Pollerwagen einen Schadensersatzanspruch haben, weil sie trotz vorheriger Genehmigung von der Straße genommen wurden. Dies geschah nach dem Unfall in Oss im Jahr 2018, bei dem vier Kleinkinder starben und zwei weitere schwer verletzt wurden. Da die Light-Version des Carts mit 800 Watt Leistung nie hätte zugelassen werden dürfen, haben Hersteller und Nutzer Anspruch auf Schadensersatz.

Das Ministerium sagt in einer Antwort auf das Urteil, dass das Licht Stint dass tatsächlich Fehler gemacht wurden und dass sie anerkannt wurden. "Dafür hat sich der Minister entschuldigt." Das Dezernat sei sich "tief" bewusst, dass die Entscheidung, die Fahrzeuge nachträglich von der Straße zu nehmen, "große praktische und finanzielle Konsequenzen hat".

Ein Sprecher betont in einer schriftlichen Antwort, dass das schwerere Modell (1200 Watt) nie bewertet wurde. „IenW ist der Meinung, dass für die Nutzung dieser Version eine gesonderte Erlaubnis hätte eingeholt werden müssen. Das bestätigt der Staatsrat.“

Der Richter sagte, die Nutzer hätten kaum wissen können, dass die Erlaubnis nie erteilt worden sei, und auch die Regierung sei sich darüber nicht im Klaren. Der entstandene Schaden sei "zumindest zum Teil auf das Handeln des Ministers zurückzuführen", so der Richter.

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