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Zustimmung zur Reform des Brüsseler Taxisektors, aber viele Fragezeichen bleiben

Am Dienstagnachmittag hat der Innenausschuss des Brüsseler Parlaments nach einer ausführlichen Sitzung den Verordnungsentwurf zur Reform des Brüsseler Taxisektors gebilligt (Mehrheit gegen Widerspruch). Doch laut der Fachzeitschrift Personenvervoer Magazine bleiben noch viele Fragezeichen. Es wird viele Diskussionen geben, bevor die Verordnung vom 22. Oktober die aktuelle Notfallverordnung „Klebepflaster“ ersetzen kann (schnell zusammengestellt, als das Berufungsgericht Uber in Brüssel als „illegal“ verbot).

Eigentlich hätte am vergangenen Dienstag über den „Taxiplan“ von Premierminister Vervoort (PS) abgestimmt werden sollen, aber aufgrund der großen Zahl von Änderungsanträgen ist das damals nicht geschehen. Gestern dauerte es von 9.30 bis 14.15 Uhr, bis alle noch ausstehenden Änderungsanträge diskutiert und über die gesamte Verordnung abgestimmt wurde. Die neue Taxiverordnung soll eine einheitliche Regelung für alle Fahrer schaffen, egal ob sie mit einem Taxi oder einem Mietwagen vor einem Bahnsteig fahren. Das bedeutet, dass Berufszugang, Ausbildung und Bedingungen sowie der erforderliche Befähigungsnachweis für alle Kraftfahrer gleich sind.

In Kürze wird es drei Arten von Fahrzeugen geben: die Standtaxis (die aktuellen klassischen Taxis), die Straßentaxis (die ehemaligen Plattformtaxis, meist von Uber) und die Zeremonienwagen (für Veranstaltungen und für mindestens 3 Stunden reserviert). Die letzten beiden Kategorien müssen im Voraus gebucht werden und können keine Privilegien wie die Nutzung von Stellplätzen oder der Bus- und Straßenbahnspuren beanspruchen.

Die derzeitigen Fahrer der neuen Taxis haben einen Vorsprung bei der Erlangung der zukünftigen Taxigenehmigungen, ein großer Kritikpunkt der Opposition, die argumentierte, dass Taxifahrer bevorzugt werden. Die N-VA argumentierte, dass es keine Garantie dafür gebe, dass aktuelle Uber- oder Heetch-Fahrer in Zukunft so einfach lizenziert werden wie Taxifahrer. Wie viele Taxilizenzen es künftig geben wird, den berühmten Numerus Clausus, ist noch unbekannt. Dies wird später per Ausführungsverordnung geregelt – also durch die Regierung und nicht durch das Parlament.

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Die Regierung muss auch Mindest- und Höchstsätze festlegen. Auch hier Kritik von N-VA und MR, die nicht wollen, dass sich der Staat in die Preisgestaltung einmischt. Wie in Flandern sollte der Markt spielen. Dennoch einigte sich die Mehrheit auf Mindest- und Höchstsätze, um sowohl den Fahrer als auch den Verbraucher vor Überschreitungen zu schützen.

Die Tarife der Prunktaxis, der Limousinen, sind Mindesttarife und keine Festtarife mit einer Mindestvertragsdauer von 3 Stunden. Die PVDA wollte die Provisionen regulieren, die Fahrer an Plattformen wie Uber oder Heetch abführen müssen. Die Partei wollte dort die Provision deckeln, um die Autofahrer zu schützen. Aber laut Vervoort ist das nicht möglich, weil ein solches Gremium Teil des Handelsrechts und der Vertragsfreiheit ist, an dem die Regierung nicht beteiligt ist.

Das Plenum wird am kommenden Freitag über den Text beraten. Kommissionspräsident Guy Vanhengel (Open VLD) wies darauf hin, dass die Verordnung schnell verabschiedet werden müsse, um ein Rechtsvakuum zu vermeiden. Am 12. Juni wird das Verfassungsgericht über die „Klebepflaster“-Verordnung entscheiden – die es Uber-Fahrern ermöglicht, nach einem früheren Gerichtsurteil weiter zu arbeiten. Sollte das Gericht diese Verordnung aufheben, könnte dies zu Problemen führen.

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