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Pitane-Bild

Kommunen führen jetzt ein spezielles Programm für Schüler ein, die nicht selbstständig zur Schule gehen können oder weit entfernt wohnen.

Anders als viele denken, sind Kommunen keineswegs verpflichtet, Kinder mit Kleinbussen zur Sonderschule zu bringen. Verkehr ist teuer und die Kommune hat den gesetzlichen Auftrag, einen möglichst günstigen Verkehr zu finanzieren. Einige Kinder können problemlos auf andere Weise zur Schule gehen, und immer mehr Kommunen untersuchen die Möglichkeiten, Kinder zu ermutigen, unabhängiger zu werden, damit sie selbst zur Schule gehen können.

Dabei beschäftigen wir uns nicht nur mit den Möglichkeiten der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, auch Elektrofahrräder erfreuen sich immer größerer Beliebtheit, um die Unabhängigkeit noch attraktiver zu machen. Inzwischen sind Amersfoort und Oldenzaal als Pioniere bei der Suche nach anderen Verkehrsmitteln gemeinsam mit den Eltern Beispiele für viele Verantwortliche in anderen Kommunen.

Finanzierung

Seit 1987 übernehmen die Kommunen die Finanzierung der Schülerbeförderung finanziell und erhalten dafür Mittel aus dem Kommunalfonds. Sie hat seither die gesetzliche Pflicht, wenn auch im Rahmen von Kriterien, eine angemessene, der Lebensphilosophie der Eltern und/oder des Schülers entsprechende Beförderung zur nächstgelegenen erreichbaren Schule zu entschädigen. 

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Dennis Wiersma – Minister für Grund- und Sekundarbildung – Foto: Pitane Blue

Gefährdete Kinder verbringen manchmal Stunden in einem Van auf dem Weg zur und von der Schule, was sie im Unterricht überstimuliert und müde zurücklässt.

Erst kürzlich, unter anderem aufgrund der negativen Berichterstattung in der Presse, der Aufmerksamkeit im Repräsentantenhaus und dem Rat des zuständigen Ministers für Grund- und Sekundarbildung Dennis Wiersma, ist die Erkenntnis gekommen, dass die Reihenfolge der Möglichkeiten, Kinder aufzunehmen, oft ignoriert wird individuell in die Schule.

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vertrauen

Der Studentenverkehr in den Niederlanden steht aufgrund des großen Personalmangels im Taxisektor zu lange unter Druck. Zu viele Schüler kamen zu spät zur Schule und die Eltern konnten nicht mehr vertrauen auf die Spediteure, die ihrerseits in einigen Fällen den Kommunen die Schuld zuschieben. 

Eltern sind am häufigsten unzufrieden mit der Fahrzeit, wechselnden Fahrern, Gedränge im Van und der Qualität des Fahrers. Als weitere Probleme werden genannt: Streckenänderungen, fehlende Kommunikation, zu spät eintreffende Transporter, Fehler in der Planung, Probleme bei der Nutzung einer Einstiegshaltestelle und die fehlende Führung im Kleinbus. 

DVDP

Die Suche nach Alternativen für die Kommunen ist keine leichte Aufgabe, wird aber die Taxibranche Geld kosten, insbesondere im Zielgruppenverkehr. Ausschreibungen können in Zukunft anders aussehen, und angepasste Transporte sind nicht so selbstverständlich wie Taxitransporte.

Was ein geeigneter Transport ist, ist gesetzlich nicht definiert und muss pro Schüler geprüft werden. Die üblichen Erstattungen sind eine Fahrradkilometerpauschale für den Studierenden und ob Betreuer oder nicht, eine Vergütung für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel für den Studierenden und ob Betreuer oder nicht, eine Vergütung für kombinierte oder angepasste Taxibeförderung und eine Vergütung für die Benutzung des eigenen Autos der Erziehungsberechtigten.

mit dem Fahrrad transportieren

Die Gemeinde prüft zunächst, ob der Schüler selbstständig oder ggf. unter Aufsicht mit dem Fahrrad zur Schule fahren kann. Der Student kann dann Anspruch auf eine Fahrradvergütung haben. Wenn eine Anleitung erforderlich ist, sind die Eltern dafür verantwortlich. Wenn die Gemeinde der Ansicht ist, dass eine Beratung erforderlich ist, wird sowohl für den Schüler als auch für den Betreuer eine Fahrradvergütung gezahlt.

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öffentliche Verkehrsmittel

Wenn der Schüler nicht mit dem Fahrrad zur Schule fahren kann, prüft die Gemeinde, ob der Schüler mit öffentlichen Verkehrsmitteln reisen kann. Auch hier werden bei notwendiger Betreuung die Kosten für die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln der Betreuungsperson erstattet.

angepasster Transport

In einigen Fällen können Schüler nicht mit dem Fahrrad oder öffentlichen Verkehrsmitteln zur Schule kommen. Dann arrangiert die Gemeinde einen angepassten Transport. Der Schüler wird dann mit dem Taxi oder Van zur Schule gebracht. Die Eltern sorgen dafür, dass das Kind bei der Abholung pünktlich fertig ist und bei der Rückgabe des Kindes jemand am Abholort oder zu Hause anwesend ist.

eigener Transport/Transportpauschale

Besteht ein Anspruch auf eine Beförderungseinrichtung, kann der Vorstand den Eltern die Beförderung der Schülerin oder des Schülers gestatten oder befördern lassen. Die Fahrtkosten werden dann von der Gemeinde erstattet. Voraussetzung dafür ist, dass dies billiger ist als die Beförderung, die auf der Grundlage der Verordnung bereitgestellt werden kann (öffentliche Verkehrsmittel oder angepasste Beförderung), oder dass andere Verkehrsmittel nicht zugänglich oder geeignet sind. Letzteres bedeutet, dass diese Beförderungsmittel dem Studierenden angesichts seiner Behinderung nicht zugemutet werden können. Dies muss von den Eltern mit objektiven Daten von Experten belegt werden.

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