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Der 1. Juli wird von radikalen Veränderungen in der Mobilität Flanderns begleitet sein. Die Anpassungen betreffen sowohl Autobesitzer als auch ÖPNV-Nutzer, auch Lkw-Fahrer müssen die neuen Regelungen berücksichtigen.

Ab dem 1. Juli werden mehrere Änderungen umgesetzt, die sich auf die Mobilität der Bürger in Flandern auswirken. Dazu gehören eine Erhöhung der Kfz-Steuer, Anpassungen im öffentlichen Nahverkehr, die steuerliche Absetzbarkeit von Firmenwagen und neue Sätze für die Kilometergebühr für Lkw.

Verkehrssteuer

Die Kfz-Steuer in Flandern wird ab dem 1. Juli um 5,2 Prozent erhöht, was das Ergebnis der jährlichen Indexierung ist. Dies ist ein geringerer Anstieg als im Vorjahr, als der Anstieg 8,97 Prozent betrug. Vollelektrische und wasserstoffbetriebene Autos bleiben weiterhin von der Kfz-Steuer befreit, und die Steuer für Oldtimer (Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren in Betrieb genommen wurden) beträgt unverändert 99,99 Euro. Darüber hinaus erhöht sich durch die jährliche Indexierung auch die Dienstantrittssteuer (BIV) um 5,2 Prozent.

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Auch das öffentliche Verkehrsunternehmen De Lijn durchläuft mit der Einführung einer grundlegenden Barrierefreiheit große Veränderungen, wobei der Schwerpunkt auf der Optimierung der öffentlichen Verkehrswege liegt. Für Reisende ist es wichtig, die Änderungen ihrer Reiserouten im Auge zu behalten und etwaige Änderungen ihres täglichen Pendelverkehrs einzuplanen.

Auch der öffentliche Verkehr unterliegt einem Wandel. Am 1. Juli beginnt die erste große Phase der Einführung der grundlegenden Barrierefreiheit, auch bekannt als „Hoppin“, beim flämischen öffentlichen Verkehrsunternehmen De Lijn. Dies kann zur Streichung, Verlegung oder Umbenennung von Haltestellen, Frequenzänderungen und neuen Liniennummern führen. Das neue System der grundlegenden Barrierefreiheit zielt darauf ab, den öffentlichen Verkehr effizienter zu gestalten, wobei der Schwerpunkt auf Schichten und dem Zugnetz als Rückgrat liegt. Es wird erwartet, dass etwa 40 Prozent der Reiserouten angepasst werden.

Firmenwagen

Bei Dienstwagen beginnt das Auslaufen der steuerlichen Absetzbarkeit für neue Dienstwagen mit Verbrennungsmotor ab dem 1. Juli. Nur Firmenwagen ohne CO₂-Ausstoß (Elektro oder Wasserstoff) bleiben bis zum 100. Januar 1 zu 2027 Prozent abzugsfähig. Nach dem 31. Dezember 2025 gibt es für Autos, die mit fossilen Brennstoffen fahren, keinen Steuerabzug mehr. Darüber hinaus wird der CO₂-Solidaritätsbeitrag für Firmenwagen, die nach dem 1. Juli 2023 angeschafft werden, erhöht.

Darüber hinaus treten zum 1. Juli neue Tarife für die Kilometergebühr für Lkw in Kraft. In Flandern und Brüssel wird eine Indexanpassung vorgenommen, während in Wallonien einige Sätze steigen und andere sinken. Beispielsweise werden die Sätze in Flandern und Brüssel um 6 bis 7 Prozent steigen. In Wallonien wurden die Tarife bereits im Januar indexiert, weitere Anpassungen werden nun folgen.

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