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Die erweiterte Bürgschaftsregelung für kleine und mittlere Unternehmen (BMKB) wird früher in Kraft treten. Staatssekretärin für Wirtschaft und Klima, Mona Keijzer, hat heute beschlossen, dass sich Unternehmer bereits registrieren können. Das Programm wird ab Montag, 16. März 2020, in Kraft treten und ist Teil eines bereits angekündigten Maßnahmenpakets der Regierung zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus.

Die Regierung schätzt, dass durch diesen ersten Schritt sofort 300 Millionen Euro zusätzliche Finanzierung für von der Corona-Problematik betroffene KMU zur Verfügung stehen werden. Darüber hinaus können Unternehmer eine Arbeitszeitverkürzung beantragen (Programm des Ministeriums für Soziales und Beschäftigung) und bei der Steuer- und Zollverwaltung einen Zahlungsaufschub bzw. eine Herabsetzung der vorläufigen Steuerbescheide beantragen. Freiberufler können davon Gebrauch machen Verordnung über die Unterstützung selbständiger Erwerbstätiger.

„Mit der BMKB können Unternehmen einen Überbrückungskredit oder eine Erhöhung ihres Kontokorrentkredits bzw. der ‚Überziehungsmöglichkeit‘ nutzen. Die Ausweitung ist für die Liquidität kleinerer Unternehmer, denen durch das Coronavirus Einnahmen oder Produktion entgehen, von wesentlicher Bedeutung. Denken Sie an Gastronomieunternehmer und deren Zulieferer, an ein Reisebüro, aber auch an Unternehmen, die keine Rohstoffe mehr aus dem Ausland beziehen können“, sagt Staatssekretärin Mona Keijzer.

Verlängerung der BMKB-Regelung aufgrund des Coronavirus

Das Ministerium für Wirtschaft und Klima garantiert Unternehmern über das BMKB Kredite, damit diese leichter Geld leihen können. Unternehmer können sich hierfür an Kreditgeber, beispielsweise Banken, wenden. Im regulären System beträgt das Bürgschaftsdarlehen 50 % des Kredits, den der Geldgeber, häufig eine Bank, bereitstellt. Die Bürgschaft des Staates beträgt 90 % dieses Bürgschaftskredits.

Durch diese Lockerungsmaßnahme erhöht sich die Höhe des Bürgschaftsdarlehens im BMKB von 50 % auf 75 %. Dadurch können Banken einfacher und schneller Kredite vergeben und Unternehmen haben die Möglichkeit, sich früher und häufiger mehr Geld zu leihen. Darüber hinaus wird die Verordnung vorherige Ankündigung vom Donnerstag, 12. März 2020 können noch weiter ausgedehnt werden und gelten auch für Überbrückungskredite und Überziehungskredite mit einer Laufzeit von bis zu 2 Jahren.

Banken können die erweiterte BMKB beim beantragen Niederländische Unternehmensagentur (RVO) doen, die Exekutivorganisation des Ministeriums für Wirtschaft und Klimapolitik. Unternehmer melden sich bei ihrem Kreditgeber.

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