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Der FNV ist der Ansicht, dass in den Niederlanden kein Platz für Unternehmen ist, die sich nicht an die Vorschriften des Arbeitsrechts halten.

Der FNV findet es positiv, dass Deliveroo die Niederlande verlässt. Das Unternehmen hat seine eigenen Schlüsse gezogen und sagt, dass der Umsatz zu gering ist. Der FNV ist der Ansicht, dass die Klagen, die die Gewerkschaft gegen Deliveroo eingereicht und gewonnen hat, auch eine wichtige Rolle bei der Austrittsentscheidung spielen. Deliveroo hätte sich auch für eine gute Arbeitgeberschaft entscheiden können.

Der FNV glaubt, dass es solche gibt kein Platz ist in den Niederlanden für Unternehmen, die sich nicht an die Vorschriften des Arbeitsrechts halten. Die Klagen, die die Gewerkschaft nicht nur gegen Deliveroo, sondern auch gegen Temper, Uber und Helpling eingereicht hat, machen immer wieder deutlich, dass auch das Gericht der Ansicht ist, dass Plattformarbeiter keine Selbstständigen, sondern Arbeitnehmer sind. Da die Regierung das DBA-Gesetz (ist jemand ein Angestellter oder ein wirklich Selbstständiger) immer noch nicht durchsetzt, tun Plattform-Arbeitgeber nichts, um den Gerichtsurteilen zu folgen.

FNV setzt Rechtsstreit fort

Deliveroo hat gegen das jüngste, für sie ungünstige Urteil Berufung eingelegt. Das Urteil des Obersten Gerichtshofs wird im Dezember erwartet. Kurz davor wird Deliveroo nun die Niederlande verlassen. Der FNV setzt sein Verfahren gegen Deliveroo fort. Die Essenslieferanten haben Anspruch auf Nachzahlungen.

In einem E-Mail Deliveroo informiert Kunden darüber, dass es die schwierige Entscheidung getroffen hat, einen Konsultationsprozess zu dem Vorschlag einzuleiten, den Betrieb in den Niederlanden einzustellen. Nach Angaben des Unternehmens war dies keine leichte Entscheidung und sie mussten sehr sorgfältig darüber nachdenken. Sie durchlaufen derzeit einen Konsultationsprozess über den Vorschlag, den niederländischen Markt zu verlassen.

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