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Am 29. Juni wurde die FNV-Klage gegen das Taxiunternehmen Uber beim Gericht in Amsterdam eingereicht. Die FNV gibt an, dass Uber ein Taxi-Arbeitgeber sei und fordert, dass Uber den Taxi-Tarifvertrag auf seine Fahrer anwendet und sie auch gemäß diesem Tarifvertrag bezahlt. Uber verteidigt sich mit der Aussage, es sei (nur) eine Technologieplattform, die mit unabhängigen Taxifahrern zusammenarbeite. Die Schriftsätze des Anwalts der FNV (Herr Jan Hein Mastenbroek) können über den Link unter dieser Pressemitteilung heruntergeladen werden

Wenig Unabhängigkeit

Nachdem beide Parteien ihre Standpunkte dargelegt hatten, stellte der Richter insbesondere gegenüber Uber eine Reihe kritischer Fragen, unter anderem zu den einseitigen Vertragsbedingungen, dem Punktesystem (UberPro), der Kundenbewertung, der Bedienung der App und die Art und Weise, wie der Algorithmus Fahrten zuweist. All diese Elemente führen aus unserer Sicht dazu, dass dem Fahrer wenig Unabhängigkeit bleibt. Uber musste sich hiergegen verteidigen, nun muss das Gericht beurteilen, inwieweit ihnen dies gelungen ist

Interesse am Fahrer

Zur Vorbereitung des Falles hat FNV viele Beweisstücke gesammelt, mit Hunderten von Fahrern gesprochen und ihre Aussagen eingereicht. Das Interesse der Fahrer, an dem Fall teilzunehmen, war groß. Aufgrund der Corona-Maßnahmen konnten nur 5 Personen physisch anwesend sein. Am Ende der Sitzung gab ihnen der Richter die Möglichkeit, ihre persönlichen Erfahrungen auszutauschen. Andere Fahrer verfolgten die Sitzung per Livestream, zu Hause oder vom FNV-Büro in Amsterdam aus

Breiteren Kontext

Sowohl Uber als auch FNV stellten den Fall in einen größeren/breiteren (politischen) Kontext. Uber gibt an, zusammen mit einer Reihe anderer Plattformen eine neue „Sozialvereinbarung“ (Beibehaltung des aktuellen Selbstständigenstatus mit etwas mehr sozialer Sicherheit) anzustreben. FNV weist auf die jüngsten SER-Hinweise von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden hin, wonach ein Stundensatz unter 30–35 € eine Beschäftigung darstellt und Uber in anderen Ländern unzählige Verluste erleidet, woraufhin Uber sein Verhalten nur schrittweise verbessert (siehe Factsheet).

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Der Richter wird am 30. August entscheiden. Die FNV erwartet das Urteil mit großem Interesse und setzt ihre Aktivitäten gegenüber Uber und den Fahrern in der Zwischenzeit unvermindert fort. Hier finden Sie die Schriftsätze der FNV zu dieser Klage hier und das Faktenblatt hier. – Quelle: FNV-Pressedienst

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